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Cannabis-Legalisierung

Justizministerin kämpft für Änderung des Cannabis-Gesetzes

Das neue Cannabis-Gesetz ist erneut Thema bei einem Treffen der Justizressorts der Länder. Baden-Württemberg hält es für einen Irrweg mit schwerwiegenden Folgen für die Praxis.

Justizministerin Gentges diskutiert die Auswirkungen des neuen Cannabis-Gesetzes auf den Schwarzmarkt.

IMAGO/Achim Zweygarth)

Berlin. Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) sieht knapp acht Monate nach der weitgehenden Legalisierung von Cannabis deutliche Rückschritte für die Bekämpfung des Schwarzmarkts. Das Gesetz sei „in der aktuellen Fassung ein Freifahrtschein für den weiterhin illegalen Handel mit Cannabis“, so die Ministerin. Gerichte müssten Angeklagte freisprechen, weil die rechtmäßig gewonnenen Ermittlungsergebnisse mit dem neuen Gesetz nicht mehr für eine Verurteilung verwertet werden könnten. „Das widerspricht massiv dem Gerechtigkeitsempfinden.“

Bei der Justizministerkonferenz der Länder an diesem Donnerstag (28. November) sollen die Erfahrungen mit dem seit 1. April geltenden Gesetz thematisiert werden. Gemeinsam mit Berlin hat Baden-Württemberg einen Beschlussvorschlag eingebracht. Darin heißt es, dass das Gesetz vor allem „bei Verfahren des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabisprodukten oder des Handels mit Cannabisprodukten in nicht geringer Menge zu einem Rückschritt in der Bekämpfung des Schwarzmarkts und der Organisierten Kriminalität geführt hat“. Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg nannte das Gesetz in dem Zusammenhang einen Irrweg.

Die Bundesrepublik werde zudem attraktiver für den Drogenumschlag in Europa, sagte Gentges. „Die Ziele, mit der geplanten Legalisierung den Schwarzmarkt trockenzulegen und die Organisierte Kriminalität zu bekämpfen, werden völlig verfehlt.“

Überwachungsmaßnahmen nicht wie bislang möglich

Hintergrund ist demnach, dass nach der Gesetzesänderung Telefonüberwachung, die Onlinedurchsuchung oder die akustische Wohnraumüberwachung nicht mehr im gewohnten Umfang einsetzbar sind. „Gerade im Bereich der konspirativ tätigen Betäubungsmittelkriminalität sind die Ermittlungsbehörden zur Aufklärung auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie diese angewiesen“, betonte Gentges.

In bereits laufenden Strafverfahren können aufgrund der Neuregelung nicht mehr alle Beweismittel genutzt werden. „Mafiöse Strukturen profitieren davon, dass der Markt für Cannabisprodukte rentabler ist als je zuvor und nicht durch legale Produktion gedeckt werden kann“, so die Justizsenatorin Badenberg.

Freispruch trotz Schmuggels im großen Stil

Bei einem Prozess wegen Marihuana-Schmuggels im großen Stil in Baden-Württemberg hat die Neuregelung dazu geführt, dass der Angeklagte freigesprochen wurde. Denn der Mann war durch die Auswertung von Chats des Krypto-Messengerdienst Encrochat ins Visier der Ermittler gelangt. Nach Auffassung des Landgerichts Mannheim konnten diese Erkenntnisse im vorliegenden Fall aber nicht genutzt werden – weil Cannabis aufgrund des neuen Gesetzes nicht mehr als Betäubungsmittel gilt.

Das Urteil aus Mannheim ist noch nicht rechtskräftig, sorgt aber bundesweit in der Justiz für Diskussion. Bei der Entscheidung handele es sich keinesfalls um einen Einzelfall, heißt es in der Beschlussvorlage. Auch Gerichte in Berlin, Freiburg oder Stuttgart seien zu ähnlichen Urteilen gekommen.

Gentges fordert höheren Strafrahmen

Mit dem Beschlussvorschlag fordern die beiden Bundesländer, bei der am Oktober 2025 anstehenden Evaluierung des Gesetzes neue Regeln für verdeckte Ermittlungen besonders in den Blick zu nehmen. „Angesichts des hohen Unrechtsgehalts der Taten sollte der Strafrahmen der in Rede stehenden Straftatbestände angehoben werden“, sagte Gentges. „Wir müssen den Strafverfolgungsbehörden die zwingend notwendigen Ermittlungsmöglichkeiten zurückgeben.“ (dpa)

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