FREIBURG. Das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg hat die Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen per Urteil dazu verpflichtet, die Petition eines Bürgers an den Gemeinderat weiterzugeben, sachlich zu prüfen und „mindestens die Art der Erledigung“ schriftlich mitzuteilen. Der Bürger hatte gegen die Stadt geklagt, weil diese seine Eingabe lediglich vom Ersten Bürgermeister hatte beantworten lassen und nicht in der Ratssitzung behandelt wurde.
Ob das Urteil Bestand hat, ist unklar: Die Sta...
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