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EU-Verordnung verhindert umweltfreundliche Reifen
Bonn. Wenn Kommunen in einer Ausschreibung für Fahrzeuge ihres Bauhofs eine Leistungsbeschreibung erstellen, dann können sie bei den Reifen eigentlich angeben, dass es auch runderneuerte Reifen eingebaut sein dürfen. Diese Neuerung enthalten jetzt die „Kriterien der EU für die umweltorientierte Beschaffung im Bereich Straßenverkehr“. Sie sind maßgeblich für die Vorgehensweise im Bereich oberhalb der Grenzwerte. Die runderneuerten Reifen sind deshalb interessant, weil sie eine bessere Ökobilanz aufweisen und damit als Nachhaltigkeitsaspekt in Ausschreibungen gelten.
Taxonomie-Verordnung sieht nur Neureifen vor
Jetzt aber weisen Interessenverbände wie die „Allianz Zukunft Reifen“ (Azur) darauf hin, dass die so abgefassten Umweltkriterien für die Beschaffung der Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union (EU) widersprechen würden. Über die Verordnung wird bewertet, wie nachhaltig Unternehmen und die öffentlichen Einrichtungen agieren. Und genau in dieser Verordnung sind runderneuerte Reifen bislang nicht enthalten. Die Argumentation in der Verordnung: Neureifen verfügten über die geringsten Abrollgeräusche und den niedrigsten Rollwiderstand.
Verband fordert Vereinheitlichung der Regelungen
Der Azur-Verband verweist hingegen darauf, dass runderneuerte Reifen rund 63 Prozent weniger CO 2- Emissionen als Neureifen verursachten. So emittiere ein runderneuerter Lkw-Reifen rund 135 Kilo weniger CO 2 . Die Widersprüche zwischen den Kriterien und der Verordnung könnten „fatale Folgen“ haben, warnt der Geschäftsführer des Bundesverbands Reifenhandel, Michael Schwämmlein. Es könne das Ende runderneuerter Reifen in diesem Bereich bedeuten. Die widersprüchlichen Formulierungen müssten endlich ausgeräumt werden. Die Taxonomie-Verordnung verhindere aktuell den Einsatz von runderneuerten Reifen.