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Eislingen an der Fils will mit Satzungen das Stadtbild erhalten
Eislingen/Fils. Vollgelaufene Keller und verschlammte Straßen – damit hatten die Hilfs- und Rettungskräfte während des Hochwassers Anfang Juni auch in Eislingen/Fils (Kreis Göppingen) zu tun. Die Aufräumarbeiten dauerten mehrere Tage. Verletzte Anwohner oder Helfer gab es nach Angaben der Stadtverwaltung dabei glücklicherweise nicht. Und auch das Stadtbild wurde nicht nachhaltig beschädigt.
Stadtbild als Langzeitprojekt
Diesem Stadtbild wollen Verwaltung und Gemeinderat in einem Langzeitprojekt über viele Jahre hinweg ein besonderes Augenmerk widmen. Das kommunalpolitische Gremium in Eislingen hat eine umfangreiche Analyse erstellen lassen, die einen Überblick über erhaltenswerte Stadtstrukturen und Ensembles bietet – samt Handlungsempfehlungen, wie in Zukunft damit umgegangen werden könnte.
In Eislingen/Fils gibt es nur noch wenig historische Bausubstanz
Eislingen gilt vor allem als Industriestadt für produzierendes Gewerbe. Mehrere große Betriebe dominieren den Ort bis ins Zentrum hinein. Das liegt eben an jener Fils, die in der Vergangenheit als Argument für die Ansiedlung von Betrieben galt. Dies wiederum bewirkt, dass das Flüsschen an vielen Stellen nicht zugänglich ist. Gleichzeitig gibt es dörfliche Strukturen, bis hin zu einem Bauernhof in Zentrumsnähe – in einer knapp 22 000 Einwohner zählenden Großen Kreisstadt durchaus ungewöhnlich.
„Kahlschlagsanierungen“ und Bahnlinie als Barriere
Weil bis in die 1980er Jahre hinein viele Wohnungen gebaut werden mussten , gab es auch in Eislingen „Kahlschlagsanierungen“. Ganze Viertel mussten Neubauten weichen. Dies stand in Verbindung mit einer Modernisierung, durch den Bau einer Brücke über die Fils und die Bahnstrecke, die heute aber eine große Barriere in der Stadt darstellt. Denkmalgeschützte Gebäude gibt es vergleichsweise wenige: weniger als 30 im gesamten Stadtgebiet. Und so war es nur folgerichtig aus Sicht der Kommunalpolitiker, die wenige vorhandene historische Bausubstanz gesondert in den Blick zu nehmen.
Nachträgliche Bebauungspläne für alte Quartiere
Zum einen geht es um den Umgang mit der vielfach vorhandenen Blockrandbebauung aus der Gründerzeit. Für solche Gebiete existieren nur in Teilen Bebauungspläne. Die Experten eines Stuttgarter Büros, das die Untersuchung erstellt hat, raten dazu, sämtliche Gebiete zu überplanen. So ließe sich deren Struktur erhalten und gleichzeitig eine Weiterentwicklung sichern, die an keiner Stelle neue Probleme schafft. Teilweise wird auch geraten, eine Erhaltungssatzung zu erlassen. In diesen Gründerzeitvierteln gibt es außerdem zahlreiche „Arbeiterhäuser“. Für sie hat das Fachbüro eigene Gestaltungsempfehlungen ausgesprochen. Sie sehen beispielsweise vor, dass bei einer Aufstockung die historische Fassadengliederung auch für das neue Geschoss übernommen werden muss.
Zugriff auf Privathäuser ist für eine Stadtverwaltung besonders schwierig
Auch der dörfliche Charakter Eislingens spielt in der Untersuchung eine wichtige Rolle. Mit den Eigentümern solle in den Dialog für eine Umnutzung von noch bestehenden Hofanlagen getreten werden. Es geht um Hofflächen, die in früheren Jahrzehnten für den landwirtschaftlichen Fuhrpark benötigt wurden, jetzt aber ohne Funktion sind. Die Empfehlungen der Stadtbildexperten: die Stadt solle ein Vorkaufsrecht erlassen, um eine Umnutzung und Sanierung bestehender Anlagen zu sichern. In der Praxis nehmen aber sehr viele Kommunen davon Abstand, von Vorkaufsrechten allzu intensiv Gebrauch zu machen. Zu hoch sind die Kosten für den Erwerb und die folgende Sanierung von Gebäuden.
Zugriff auf Privathäuser ist schwierig
Grundsätzlich schwieriger ist der Zugriff auf Privatbesitz– etwa die dreigeschossigen Mietwohnhäuser oder zweigeschossige Stadtvillen aus den 1930er Jahren. Hier bleibt es beim Rat, Gestaltungsempfehlungen zu erlassen und bei anstehenden Sanierungen das Gespräch mit den Eigentümern zu suchen, um die Gebäude in ihrer Struktur zu erhalten. In einem Fall in der Schlossstraße werde die Ensemblewirkung der Stadtvillen heute schon durch dazwischen angeordnetes Doppelhaus gestört. An anderer Stelle fehlt es an Festsetzungen für Straßenzüge, damit diese einheitlich erhalten bleiben, etwa in der Frage, wie weit Häuser Richtung Straße ragen dürfen. Hinzu kommen in der Analyse 16 Gebäude im Stadtgebiet, die als besonders erhaltenswert gelten.
Großzügigkeit bei Reglementierungen
Automatische Schritte folgen aus der Analyse des Stuttgarter Büros nicht. Aber bestehende Bebauungspläne sollen angepasst werden, wenn sie aus anderen Gründen bearbeitet werden müssen. Das zuständige Baurechtsamt beim Gemeindeverwaltungsverband Eislingen-Ottenbach-Salach hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass kommende Gestaltungsvorschriften nicht zu kleinteilig und einschränkend sein dürften. Diese würden häufig missachtet und Verstöße blieben häufig unbeachtet.