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E-Rechnung für Unternehmen ab 2025 verpflichtend
BRETTEN . Das Wachstumschancengesetz hat den Weg frei gemacht für die stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland. Das gilt zunächst in Form einer Empfangsverpflichtung für Rechnungsempfänger bei B2B-Geschäften ab Januar 2025. Darauf weist Rolf Wessel hin, Produktmanager und Experte für elektronischen Geschäftsdatenaustausch beim Softwarehersteller Seeburger in Bretten bei Karlsruhe.
Konkret sind folgende Schritte vorgesehen: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß der Norm EN 16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend. Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 Euro. Rechnungen an Verbraucher sind nicht betroffen.
EDI-Verfahren darf noch bis 2027 genutzt werden
Bis zum 31. Dezember 2026 können zunächst noch Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in Formaten, die nicht den neuen Vorgaben an elektronische Rechnungen entsprechen, ausgetauscht werden. Die bislang erforderliche Zustimmung des Empfängers, dass er E-Rechnungen erhalten will, ist nicht mehr erforderlich. Bis Ende 2027 gilt diese Übergangsregelung nur noch für Unternehmen, die weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr machen.
Technisch gesehen gilt ab 2025 laut Wessen müssen Betriebe folgende Formate verarbeiten können: das Zugferd-Format , ein Hybridformat, das eine menschenlesbares PDF-Datei mit XML-Daten in der Syntax „Cross-Industry Invoice “ (CII) verbindet, sowie das Format XRechnung , eine XML-Datei in der Syntax „Cross-Industry Invoice “ (CII) oder in der Syntax „Universal Business Language “ ( UBL ). Das weit verbreitete EDI-Verfahren kann bis Ende 2027 weiterverwendet werden, obwohl es nicht der Norm EN 16931 entspricht.
Der Branchenverband Bitkom hat einen Leitfaden zur E-Rechnung veröffentlicht.