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Beim Aufstellen von Blitzern können Gemeinderäte kaum mitreden

Die Frage, ob in einem Ort eine stationäre Geschwindigkeitsmessung errichtet wird, entscheidet eine Behörde. Eine politische Entscheidung ist das zunächst nicht. Der Gemeinderat sollte sich aber im Klaren darüber sein, ob er die Messsäule – so es denn möglich sein sollte – auch will.

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegt rechtlichen Vorgaben, auf die Gemeinderäte nur geringen oder keinen Einfluss haben.

Foto: dpa/Daniel Kubirski)

ACHERN. In drei Stadtteilen von Achern (Ortenaukreis) werden künftig sechs stationär eingerichtete „Blitzer“ stehen, die die Geschwindigkeit der Autofahrer messen. Bei zu hoher Geschwindigkeit schießen die Kontrollsäulen dann ein Foto von dem Fahrzeug samt Fahrer. Wer zu schnell gefahren ist, bekommt dann nach einiger Zeit einen Bußgeldbescheid.

Den Grundsatzbeschluss, in diesen Stadtteilen mit einer Begrenzung auf Tempo 50 Blitzer aufzustellen, hat der Gemeinderat getroffen. Inwieweit Kommunalpolitiker Einfluss darauf nehmen können, dass auf ihrer Gemarkung stationäre Säulen aufgestellt werden, ist von einigen Faktoren abhängig.

Gemeinderat hat Mittlerfunktion

Es ist wohl eine typische Situation von Gemeinderäten: In ihren vielen Gesprächen und Zusammentreffen mit Bürgern werden sie häufig damit konfrontiert, dass auf vielen Straßenabschnitten zu schnell gefahren wird – vor allem innerorts. Die Forderung aus der Bürgerschaft lautet dann nicht selten, ein Tempolimit umzusetzen und Blitzer aufzustellen.

Gemeinderäte haben in einem solchen Fall zunächst Mittlerfunktion, weil sie die Wünsche in die Verwaltung hineintragen können. Oftmals sind Verwaltungen für solche Hinweise dankbar, weil die Mitarbeitenden nicht immer im Detail wissen können, wo zu schnell gefahren wird.

Grundsätzlich habe das Aufstellen von Blitzern zwei Komponenten, sagt der Acherner Oberbürgermeister Klaus Muttach (CDU): eine rechtliche und eine technische Komponente. Und in beiden Fällen hat ein Gemeinderat zunächst keine Entscheidungskompetenzen oder -möglichkeiten. Denn ob in rein rechtlicher Hinsicht ein stationäres Messgerät umsetzbar ist, entscheidet die Untere Straßenverkehrsbehörde. Sie existiert in Großen Kreisstädten oder für kreisangehörige Gemeinden in den jeweiligen Landratsämtern. Die Behörde ist an das Gesetz gebunden und darf sich Beschlüssen des Gemeinderats nicht unterordnen. „Die Straßenverkehrsbehörde arbeitet autonom, das ist möglicherweise nicht allen Gemeinderäten bekannt“, stellt Hans Heizmann von der Bußgeldstelle bei der Stadt Achern klar.

Die Straßenverkehrsbehörde hat verschiedene Kriterien, auf deren Grundlage sie entscheidet. Dazu gehört etwa der Punkt, wie die Situation sich vor Ort darstellt, wie viel Verkehr generell auf einem Abschnitt herrscht und welche Rolle die Frage der Verkehrssicherheit und des Lärms spielen. „Oft deckt sich die subjektive Wahrnehmung der Bürger nicht mit den Realitäten“, weiß Muttach aber aus Erfahrung. In den Acherner Stadtteilen besteht die Situation, dass es sich hier um recht lange, gerade Ortsdurchfahrten handelt, auf denen viel Verkehr herrscht. So führt beispielsweise durch Önsbach die Bundesstraße 3. „Da wird nachts relativ flott durchgefahren“, sagt Muttach.

Folgekosten bei Entscheidung berücksichtigen

Die technische Komponente ist dann Sache der jeweiligen Ämter in einer Verwaltung, etwa des Tiefbauamts. „Wem gehört das Grundstück oder die Stelle, auf der der Blitzer aufgestellt werden soll?“ formuliert Muttach eine beispielhafte Frage, die es dann zunächst verwaltungsintern zu beantworten gilt. Oder: Kann ein Blitzer an einer bestimmten Stelle in baulicher Hinsicht überhaupt aufgestellt werden? Sind also alle rechtlichen und technischen Frage geklärt – aus Sicht der Befürworter pro Blitzer – gelangt der Vorgang wieder zurück in den Gemeinderat. Denn dann muss das Gremium entsprechende Mittel in den Haushalt einstellen.

Haushaltmittel für Blitzer präventiv einstellen

Um den Prozess zu beschleunigen, wäre es auch möglich, Mittel für das Aufstellen von Blitzern „präventiv“ in den Haushalt aufzunehmen. So könnte es nach einer positiven Prüfung direkt losgehen. In Achern sind rund 250 000 Euro für die sechs Blitzer in den Haushalt eingestellt worden. Doch das sind in der Folge nicht alle Kosten.

„Ich muss die Säulen auch bedienen und die Verfahren, die daraus entstehen, auch bearbeiten können“, erklärt Rathauschef Muttach. Dafür ist möglicherweise weiteres Personal fällig, was den Gemeinderat erneut auf den Plan rufen könnte. Er müsste zusätzliche Stellen über den Stellenplan im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen genehmigen.

Straßenverkehrsbehörde hat oft keinen Ermessensspielraum

Auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegt gewissen rechtlichen Vorgaben, auf die Gemeinderäte nur geringen oder keinen Einfluss haben. Abhängig ist das von der Art der Straße, ihrer Klassifizierung und ihrer Funktion.

So ist es auf Haupterschließungsstraßen unter Umständen nicht ohne Weiteres möglich, etwa eine Begrenzung auf Tempo 30 umzusetzen, die möglicherweise von Anwohnern gefordert wird und im Gemeinderat eine Mehrheit erhalten würde.

Sprechen rechtliche Gründe dagegen, ist sie faktisch nicht möglich. Die Straßenverkehrsbehörde hat dann keinen Ermessensspielraum in ihrer Entscheidung.

Quelle/Autor: Marcus Dischinger

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