STEINEN. Die Diskussion über die Änderung eines Bebauungsplans im Gemeinderat von Steinen (Kreis Lörrach) hätte öffentlich geführt werden müssen. Zu diesem Ergebnis kommt die Kommunalaufsicht im Landratsamt.
Im konkreten Fall ging es um ein Spielwarengeschäft, das dem bisher geltenden Bebauungsplan zufolge nicht mehr weiter betrieben werden darf. Der Gemeinderat hatte in einer nicht öffentlichen Ausschusssitzung entschieden, den Bebauungsplan nicht zu ändern. Dieser Beschluss hät...
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