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Baulückenkataster: Zwei Prozent der Baufläche in Heilbronn nicht bebaut
GAGGENAU/HEILBRONN. Die Gemeinderäte in Gaggenau (Kreis Rastatt) und in Heilbronn haben sich in den vergangenen Wochen mit der Frage beschäftigt, ob das Erstellen eines öffentlich zugänglichen Baulückenkatasters sinnvoll ist. Die Gremien kamen zu jeweils unterschiedlichen Ergebnissen: In Gaggenau wollen die Gemeinderäte lieber auf ein Kataster verzichten und vorhandene Daten nutzen, in Heilbronn gab es dagegen ein positives Votum. Die rechtlichen Grundlagen für ein Baulückenkataster finden sich im Baugesetzbuch (siehe Kasten am Ende des Artikels). In einem Kataster werden Lücken zwischen bebauten Grundstücken oder Bereiche in lediglich geringfügig bebauten Flächen erfasst, die innerhalb der bebauten Siedlungsflächen liegen.
Verwaltungen sind durch die Erfassung der Daten vergleichsweise aktuell darüber informiert, wo möglicherweise Potenziale für Wohnbebauungen im Innenbereich bestehen, die bisher unbekannt waren. Kombiniert werden könnte dieses Wissen dann mit einer direkten Ansprache der Grundstückseigentümer – mit dem Ziel, Grundstücke zu aktivieren.
Siedlungserweiterungen an den Rändern reduzieren
In Gaggenau hat die Grünen-Fraktion das Thema in den Gemeinderat eingebracht. Die hohe Nachfrage nach Baugrundstücken und Wohnraum einerseits und der Schutz unversiegelter Kulturflächen andererseits stelle ein wachsendes Spannungsfeld dar, heißt es in dem Antrag. Dies sei nicht mehr durch Erschließung von Baugebieten im Außenbereich aufzulösen. Die Aktivierung von Baulücken biete die Möglichkeit, das Ausmaß von Siedlungserweiterungen an den Rändern zu reduzieren. Über das Kataster könnten Angebot und Nachfrage zusammenfinden.
Für die Gaggenauer Stadtverwaltung stehen jedoch Aufwand und Nutzen in keinem Verhältnis, das die komplette Neuerhebung von Daten für Baulückenkataster rechtfertigen würde. Nicht nur das: Die Verwaltung müsste zuvor auch die Grundkonzeption für ein solches Kataster erarbeiten und im Nachgang die dauerhafte Pflege der Daten sicherstellen.
Aus Sicht der Verwaltung könne der Nutzen eines Katasters mit vorhandenen Daten des Regierungspräsidiums und des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein erzielt werden. Deshalb sei ein eigenes Kataster der Kommune verzichtbar. Das Regierungspräsidium benötigt entsprechende Daten für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans, der Regionalverband hat aktuell eine Untersuchung der Innenentwicklungspotenziale vorgenommen. Eigentümer von unbebauten Grundstücken können einer Veröffentlichung widersprechen.
Nur ein Bruchteil der Baulücken kann aktiviert werden
In Heilbronn entschieden sich die Gemeinderäte für das Kataster – in diesem Fall auf Vorschlag der Verwaltung. Dort ist das Kataster ein Schlüsselprojekt im Themenschwerpunkt „Bereitstellung von Bauflächen“ der Stadtkonzeption Heilbronn 2030. Die Erhebung hat von September bis Dezember 2020 auf Grundlage einer Luftbilderhebung stattgefunden, die Einarbeitung in das Geoportal erfolgte bis zum September dieses Jahres.
Werden die Daten nun veröffentlicht, so finden Interessierte Angaben über Lage und Größe einer Fläche und in welchem Eigentum sich diese befindet. Zusätzlich wird über bestehende Bebauungspläne, die Art des Baugebiets und die Nutzung der Baulücke informiert. Eigentümer konnten im Vorfeld einer Veröffentlichung widersprechen. Angaben über den Umfang von Widersprüchen gab es nicht.
Die Auswertung ergab für Heilbronn, dass mit dem konsequenten Schließen von Baulücken theoretisch 1495 Wohneinheiten auf knapp 28 Hektar neu erreichtet werden könnten – ohne dass neue Baugebiete an den Rändern der Stadt oder der Ortsteile erschlossen werden müssten. Allerdings merkt die Verwaltung an, dass selbst in einem Zeitraum von zehn Jahren nur ein Bruchteil der Baulücken aktiviert werden könne.
Und sie verweist darauf, dass ein Baulückenkataster nicht mit einem aktiven Flächenmanagement gleichgesetzt werden könne. Insgesamt bestehen zwei Prozent der vorhandenen Wohnbaufläche in Heilbronn aus einer Baulücke. In der Spitze sind es im Stadtteil Kirchhausen sieben Prozent.
Paragraf 200 im Baugesetzbuch ermöglicht Gemeinden, bebaubare Flächen auf Grundlage eines Lageplans zu erfassen, der Flurstücksnummern, Straßennamen und Angaben zur Grundstücksgröße enthält. Die Gemeinde „kann die Flächen in Karten oder Listen veröffentlichen, soweit der Grundstückseigentümer nicht widersprochen hat“, heißt es weiter im Baugesetzbuch. Die Gemeinde muss die Absicht zur Veröffentlichung von Daten, die auf einem Baulückenkataster beruhen, einen Monat vorher öffentlich bekannt geben und dabei auf das erwähnte Widerspruchsrecht der Grundstückseigentümer hinweisen.
Für die Kataster werden in vielen Fällen Geoinformationssysteme genutzt.