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Klinikstruktur

Baden-Württemberg pocht auf Änderungen bei Krankenhausreform

Es ist eine Großoperation der Ampel, die mehr denn je auf der Kippe steht: die Reform der Kliniken in Deutschland. Der Südwesten will die Pläne von Karl Lauterbach so auf keinen Fall durchwinken.

Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha, äußert Kritik an der geplanten Krankenhausreform.

dpa/ Chris Emil Janssen)

Stuttgart. Baden-Württemberg fordert erhebliche Nachbesserungen bei der Krankenhausreform. „Die Nachteile für Baden-Württemberg sind derzeit so groß, dass wir einfach nicht mitgehen können“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) in Stuttgart mit Blick auf die entscheidende Bundesratssitzung am Freitag. „Weil wir nicht dafür belohnt werden, dass wir der Reform schon voraus gegriffen haben, die andere noch vor sich haben.“

Aus Sicht der Landesregierung sind in Baden-Württemberg schon viele Kliniken zusammengelegt und Strukturen konzentriert worden. Man werde in der entscheidenden Bundesratssitzung am Freitag nicht das Gesetz als Ganzes angreifen, aber man wolle mehrere Punkte im Vermittlungsausschuss ändern, kündigte Lucha an.

Er kritisierte vor allem die sogenannten Vorhaltevergütungen und die Konstruktion der Leistungsgruppen, zudem kritisierte er einen Eingriff in die Planungshoheit der Länder. „Krankenhausplanung ist Länderhoheit. Das, was uns vorliegt, greift in unser Hoheitsrecht ein – und das können wir nicht akzeptieren.“ Baden-Württemberg werde im Bundesrat alles dafür tun, im Vermittlungsausschuss erfolgreich zu sein. Sollte der Vermittlungsausschuss nicht angerufen werden, müsste man eine Protokollerklärung abgeben und darauf achten, dass eine künftige Bundesregierung nachsteuere, so Lucha.

Die vom Bundestag beschlossene Krankenhausreform soll die Kliniken von finanziellem Druck befreien und zu mehr Spezialisierung bei komplizierteren Eingriffen führen. Außerdem soll es bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben geben. Vorgesehen ist, die Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll den Druck senken, möglichst viele Fälle zu behandeln. Die Reform kommt am Freitag in den Bundesrat. Dort ist sie nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer könnte sie aber in den Vermittlungsausschuss schicken und bremsen. (dpa)

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