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Baden-Württemberg erlässt ausländischen Studenten aus der Ukraine Studiengebühren
STUTTGART. Mit einer Änderung des Hochschulgesetzes will die Landesregierung Studienbewerbern, die wegen der russischen Invasion aus der Ukraine flüchten mussten, die Zahlung der Internationalen Studiengebühren erlassen.
Michael Joukov, Ulmer Grünen-Abgeordnete mit ukrainisch-russischen Wurzeln, nannte es bei der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag nur folgerichtig, „ohne Abstriche Menschen, die aus der Ukraine hierher fliehen, zu helfen“. Durch das Angebot eines gebührenfreien Studiums in Baden-Württemberg könne dafür gesorgt werden, „dass junge Menschen schnell und unbürokratisch Fuß zu fassen.“ Man könne sie dabei unterstützen, sich ein Stück Normalität in den geordneten Strukturen eines Studiums zurückzuholen.
Befristet bis 2025
Für die CDU lobte Albrecht Schütte, der Vorsitzende des zuständigen Arbeitskreises, dass Flüchtlinge aus der Ukraine, die durch Putins Angriff ihre Lebensgrundlage verloren hätten, nicht auch noch zusätzlich finanziell belastet würden. Vorgesehen ist, die Regelung rückwirkend zum Sommersemester 2022 in Kraft treten zu lassen. Sie wird vorerst befristet bis zum Februar 2025 gelten.
Gabi Rolland (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. „Was Sie mir einfach nicht beantworten können, ist, warum der somalische Geflüchtete, der im Asylverfahren in Deutschland steckt, jetzt Studiengebühren zahlen soll und diese im Prinzip auch – im weitesten Sinne – von der öffentlichen Hand übernommen werden“, sprach die wissenschaftspolitische Sprecherin Grüne und CDU direkt an. Geschaffen würden „Studierende der ersten, zweiten, dritten und vierten Klasse, und das ist aus unserer Sicht nicht in Ordnung“.
Kritik an mangelnder Beteiligung
Auch die Liberalen sind für den Vorstoß. „Fraglos ist es geboten, den potenziellen Studienbewerbern, die in Folge der russischen Invasion aus ihrem Heimatland, der Ukraine, flüchten mussten, ein Studium in Baden-Württemberg zu ermöglichen, ohne zur Zahlung der Internationalen Studiengebühren verpflichtet zu sein“, sagte Timm Kern. Zugleich beklagte er, dass Grüne und CDU die demokratischen Fraktionen der Opposition nicht eingebunden hätten. Es müsse nochmals generell über deren Sinnhaftigkeit und die negativen Auswirkungen der diskriminierenden Studiengebühren für internationale Studierende nachgedacht werden: „Ich möchte Sie noch an unser Modell der nachlaufenden Studiengebühren erinnern, über das wir gerne zu einem geeigneten Zeitpunkt diskutieren können.“
Petra Olschowski (Grüne), Staatssekretärin im Wissenschaftsministerium, erinnerte daran, dass seit 2017 internationale Studierende in grundständigen Bachelor- und Masterstudiengängen mit 1500 Euro pro Semester – „natürlich nicht kostendeckend“ – an ihrer Berufsausbildung an der Hochschule beteiligt würden. Dadurch seien Kürzungen im Wissenschaftsbudget des Landes verringert worden. Ausgenommen seien Bildungsinländer, etwa wenn sie bestimmte Hochschulzugangsberechtigungen in Deutschland erworben hätten. In einer Antwort auf Rolland sagte Joukov, dass Menschen mit Asylstatus oder subsidiärem Schutz – „und das ist die Mehrheit der Betroffenen“ – ebenfalls von den Gebühren befreit seien.
Verdrängung befürchtet
„Studienplätze sind knapp, und solange diese knapp sind, besteht die Gefahr, dass für jeden Ausländer mit Flüchtlingsstatus, der in Baden-Württemberg studiert, ein anderer Student keinen Studienplatz erhält“, erklärte Alfred Bamberger (AfD). Das müsse gesagt werden, „denn es gehört zur Wahrheit, und wenn sich Baden-Württemberg dazu entschließt, Flüchtlinge in Baden-Württemberg kostenlos studieren zu lassen, dann müssen Sie dem Steuerzahler erklären, wie viele Studienplätze Sie den Flüchtlingen zugestehen und wie Sie deren Bewerbungen um Studienplätze im Vergleich zu jenen inländischer Studenten und den Bewerbern aus anderen EU-Ländern handhaben möchten“.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer