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Richter heben Zuschlagsverbot für Bezahlkarte für Flüchtlinge auf
Karlsruhe . In einer Eilentscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 20. September den 14 Bundesländern erlaubt, den Rahmenvertrag für die Bezahlkarte für Geflüchtete abzuschließen. Die Entscheidung ist vorläufig. Einsprüche eines unterlegenen Bieters im Ausschreibungsverfahren hatten die Einführung der Bezahlkarte für Flüchtlinge bundesweit verzögert. Die OLG-Richter haben das bestehende Zuschlagsverbot für den Rahmenvertrag aufgehoben. (Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Karlsruhe: 15 Verg 9/24)
Nachteilige Folgen überwiegen
Der Vergabesenat ist in seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass „bei Berücksichtigung aller möglicherweise geschädigten Interessen – die nachteiligen Folgen, die dadurch eintreten können, wenn sich die Vergabe des Auftrags zeitlich weiter verzögert, überwiegen“. Aus diesem Grund sei der Verlängerungsantrag abgelehnt worden, so das Gericht.
Nachdem der Antrag des unterlegenen Bieters, der PayCenter GmbH, im August vor der Vergabekammer Baden-Württemberg gescheitert war, hatte sich das Unternehmen an das OLG Karlsruhe gewandt. Die Entscheidung der Vergabekammer vom 13. August sei nun umsetzbar, teilt das OLG mit. Der Antrag des im Vergabeverfahren unterlegenen Bieters, die aufschiebende Wirkung seiner sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg vom 13. August bis zur Entscheidung des Vergabesenats über die sofortige Beschwerde zu verlängern, wurde abgelehnt.
Nachprüfungsverfahren läuft weiter
Das Nachprüfungsverfahren läuft allerdings weiter. Über die Beschwerde will der Senat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Dennoch dürfte die Beschwerde nach Einschätzung des Gerichts wenig Aussicht auf Erfolg haben. Wie die PayCenter GmbH mitteilt, seien die geltend gemachten Vergaberechtsverstöße nicht detailliert genug vorgetragen worden. Darüber hinaus sei die umstrittene Frage, ob nur die Bundesländer selbst oder auch die kreisfreien Städte und Landkreise Bezahlkarten aus der Rahmenvereinbarung abrufen dürften, mit der Beschwerde zu spät geltend gemacht worden.
Peter Schönweitz, Geschäftsführender Gesellschafter der PayCenter GmbH, kritisiert die Entscheidung: „Weil die Länder ihren Willen durchsetzen wollen, gibt es jetzt einen Rahmenvertrag, aus dem sich nur die Länder selbst bedienen dürfen, nicht aber die Kommunen. Weil die Kommunen keine Berechtigung besitzen, Bezahlkarten aus dem Rahmenvertrag der Länder abzurufen, muss jede kreisfreie Stadt und jeder Landkreis seine Bezahlkarten jetzt selbst ausschreiben. Jeder unberechtigte Abruf aus dem Rahmenvertrag der Länder wäre dagegen eine vergaberechtswidrige Direktvergabe, die wiederum angreifbar ist.“