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Vorbehalte wegen Bürokratie

Widerstand gegen das Tariftreuegesetz

Die FDP blockiert den Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für ein Tariftreuegesetz. Gegenwind kommt auch aus der Wirtschaft: Vergabeverfahren des Bundes könnten damit noch komplizierter werden.

Arbeitsminister Heil will, dass öffentliche Aufträge vom Bund künftig nur noch an Bieter gehen, die sich an die Tarifverträge ihrer Branche halten.

dpa/Michael Kappeler)

Berlin . Der von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Entwurf für ein Tariftreuegesetz trifft auf Widerstand. So blockiert die FDP den Gesetzentwurf. Sie fordert, dass das Gesetz „einfach und unbürokratisch“ ausgestaltet sein müsse. Es sei schlicht innerhalb der Bundesregierung nicht fertig, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) der „Rheinischen Post“.

Arbeitsminister Heil will mit dem Tariftreuegesetz erreichen, dass öffentliche Aufträge und Konzessionen vom Bund künftig nur noch an Bieter gehen, die sich an die Tarifverträge ihrer Branche halten. Dies soll auch für Nachunternehmen und Verleihunternehmen gelten, die Auftragnehmer hinzuholen. Eine neue Prüfstelle soll die Auftraggeber bei der Kontrolle der Tarifvertragsbedingungen unterstützen.

Bei Verstößen sollen Auftragnehmer laut den Plänen durch Vertragsstrafen sowie durch die „außerordentliche Kündigung der Auftragsbeziehung“ sanktioniert werden können. Zugleich kann es zum Ausschluss von künftigen Vergabeverfahren führen.

Dass die FDP das Gesetzesvorhaben blockiere, hält Oliver Barta, Hauptgeschäftsführer der Unternehmer Baden-Württemberg (UBW) für „richtig und konsequent“. „Tarifzwänge setzen keine Anreize, sich freiwillig in die Tarifbindung zu begeben, sondern verringern diese Anreize sogar“, sagte er. Das Gesetz bringe eine erhebliche bürokratische Last für die Unternehmen mit sich, kritisierte er. Die Bundesregierung trete damit ihre eigenen Zielvorgaben beim Thema Bürokratieabbau mit Füßen.“

Barta warnt, dass Vergabeverfahren des Bundes damit noch komplizierter werden könnten. „Das wird vor allem kleine und mittlere Unternehmen von einer Beteiligung bei Ausschreibungen um öffentliche Aufträge abschrecken.“ Schon heute gebe es bei 30 Prozent der Ausschreibungen des Bundes nur einen Bewerber: „Werden es noch weniger, werden sich die Vergabeverfahren deutlich verteuern – und dies bei klammen öffentlichen Kassen.“ (leja)

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