Verhandler mit geringem Reformeifer

Vergabrechtler Alexander Dörr begrüßt, dass zur Verfahrensbeschleunigung die aufschiebende Wirkung von Nachprüfungsverfahren bei Anrufung der Oberlandesgerichte gestrichen werden soll.
Privat)Stuttgart . Union und SPD haben sich in ihren Koalitionsgesprächen auch zum Vergaberecht verständigt. „Der Entwurf enthält gute Ansätze, der ganz große Wurf ist aber nicht dabei“, kommentiert Alexander Dörr, Fachanwalt für Vergaberecht bei Menold Bezler in Stuttgart. Die Sondierer haben sich auf das Verfahrensrecht fokussiert. „Das Vergaberecht soll wieder stärker darauf beschränkt werden, wie und nicht, was beschafft wird“, erklärt Dörr. Das stärke die Beschaffungsautonomie gerade auch im kommunalen Bereich und mache es nicht noch zusätzlich kompliziert, so der Jurist.
Koalitionäre wollen höhere EU-Schwellenwerte
Als längst überfälligen Schritt bezeichnet Dörr das Ziel der Verhandler, sich auf EU-Ebene für eine Anhebung der Schwellenwerte einzusetzen. „Ich bin seit über zwölf Jahren im Vergaberecht tätig. Die Schwellenwerte dümpeln immer im gleichen Bereich herum, obwohl die Preise – vor allem beim Bauen – stark gestiegen sind. De facto heißt das, dass immer kleinere Maßnahmen EU-weit ausgeschrieben werden müssen.“
Ferner wollen sich die Koalitionäre in spe bei der EU-Kommission für eine „getrennte Betrachtung der Planungsleistungen“ stark machen. Die Streichung der bisherigen Sonderregelung des Paragrafen 3 Absatz 7 Satz 2 Vergabeverordnung hat dazu geführt, dass seither deutlich mehr Planungsleistungen europaweit ausgeschrieben werden müssen, da eine Zusammenrechnung aller Planungsleistungen die Schwellenwerte für EU-weite Ausschreibungen häufiger überschreitet. Dörr zufolge müsse man in diesem Kontext aber auch fragen, warum dies nur für Planungsleistungen gelten soll. So könne man dies auch auf IT-Dienstleistungen übertragen, die sich auf dasselbe Projekt beziehen.
Union und SPD wollen überdies die Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen im nationalen Recht vereinheitlichen. Laut ihrem Papier sollen sie insbesondere für Direktvergaben und freihändige Vergaben erhöht werden. „Damit folgt der Bund einem Trend in den Ländern“, so Dörr. Im Falle von Nachprüfungsverfahren wollen die Verhandler den Rechtsschutz in der zweiten Instanz beschneiden. „Davon dürften die Oberlandesgerichte nicht begeistert sein“, sagt Dörr.
Dem Vergaberechtler fehlen allerdings einige Reformaspekte. „Warum werden Bau-, Liefer- und Dienstleistungen weiter in getrennten Vorschriften geregelt? Man sollte sie endlich in einem einheitlichen Vergabegesetz zusammenlegen.“
Mehr funktionale Ausschreibungen
Dörr fordert zudem, die funktionale Ausschreibung für Bauvorhaben als allgemein zulässig zu erklären. Überdies sollte der Losgrundsatz „etwas gelockert werden“, gerade für komplexe Bauprojekte. Zudem müssten die Dokumentationsanforderungen im Vergabeverfahren erleichtert werden. „Insbesondere sollte eine Nachbesserung während des Nachprüfungsverfahrens möglich sein“, sagt er. „Die derzeitigen Anforderungen können nach meiner Wahrnehmung sicherlich 80 Prozent der Vergabestellen nicht mehr nachprüfungsfest erfüllen.“