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Vergaberechtsstreit

Vergabekammer bremst Stadt Karlsruhe bei Wertstoffsammlung

Die Stadt Karlsruhe hat vor der Vergabekammer Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten. Diese gab der Rüge eines Konkurrenten einer Entsorgungsfirma recht, die den Auftrag für Abholung der Wertstoffbehälter erteilt bekommen hatte.

Die Neuregelung der Wertstoffentsorgung in Karlsruhe ist erneut an rechtlichen Probleme im Vergabeverfahren gescheitert.

dpa/Wolfram Steinberg)

Karlsruhe . Nach erneuter Rüge eines Mitbewerbers hat die Vergabekammer Baden-Württemberg mit Sitz Karlsruhe über die Entsorgungsvereinbarung der Stadt mit dem Entsorger Knettenbrech und Gurdulic entschieden. Danach kann die Stadt die Firma nicht, wie ursprünglich von Verwaltung und Gemeinderat angestrebt, mit einer Erweiterung der Vollserviceleistung beauftragen. In einer Mitteilung zeigt sich die Stadt offen dafür, Rechtsmittel beim Oberlandesgericht einzulegen.

Knettenbrech und Gurdulic übernimmt seit Januar 2024 die Abholung der Wertstoffbehälter. Neben Beschwerden zum Leerungsservice des Unternehmens gibt es zwischen Stadt und dem Unternehmen Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Leistungen. Daher wurden Nachverhandlungen nötig, um den Bürgern die gewohnte Abholung zu ermöglichen. So wurde in Verhandlungen mit Knettenbrech und Gurdulic der Vollservice präzisiert. Der Gemeinderat hatte beschlossen, das entsprechende Angebot über die präzisierten Vollserviceleistungen für ein Entgelt in Höhe von 870.000 Euro netto pro Jahr bis zum 31. Dezember 2026 anzunehmen.

Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb rechtswidrig

Ein Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren stellte einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer. Diese verpflichtete die Stadt bei fortbestehender Vergabeabsicht, über die Wahl der Verfahrensart neu zu entscheiden und die Entscheidung sorgfältig zu begründen.

Die Stadt Karlsruhe führte dementsprechend gemäß diesen Vorgaben ein Verfahren durch. Ein Mitbewerber hatte daraufhin am 6. Juli diese Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb erneut als rechtswidrig gerügt und nach Rückweisung der Rüge durch die Stadt Karlsruhe ein weiteres Nachprüfungsverfahren erwirkt. Die Vergabekammer beim Regierungspräsidium gab dem Mitbewerber recht und untersagte der Stadt nun den Vertragsschluss.

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