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Tipps zur umweltfreundlichen Beschaffung
Berlin . Das Umweltbundesamt hat einen Bericht zur „Berücksichtigung von Klimaschutz- und Ressourcenschutzaspekten in der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung“ vorgelegt. Grundlage dafür ist das Klimaschutzgesetz (KSG) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Sie enthalten verpflichtende Vorgaben bei der öffentlichen Beschaffung.
So verpflichtet Paragraf 13 Absatz 2 und 3 KSG Bundesbehörden, Klimaschutzaspekte bei Beschaffungen zu berücksichtigen. Paragraf 13 Absatz 1 KSG führt etwa einen CO 2 -Schattenpreis ein, der bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu berücksichtigen ist. Wie der Bericht darlegt verpflichtet Paragraf 45 Absatz 2 KrWG zur bevorzugten Beschaffung von ressourcenschonenden und abfallvermeidenden Produkten.
Die Experten erklären, wie Klima- und Ressourcenschutzkriterien in verschiedenen Stufen des Vergabeverfahrens berücksichtigt werden können: von der Bedarfsfeststellung bis zu den Auftragsausführungsbedingungen. So können bereits in der Leistungsbeschreibung konkrete Anforderungen an Klimaschutz und Ressourceneffizienz gestellt werden. Ferner können Zuschlagskriterien umweltfreundliche Aspekte beinhalten. Sie müssen allerdings mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, was Vergabestellen durchaus vor Herausforderung stellen kann, so die Experten.
Auch auf Gütezeichen gehen die Experten ein. Sie können als Nachweis für die Erfüllung von Klima- und Ressourcenschutzkriterien herangezogen werden und damit die Beschaffung erleichtern. Die Experten empfehlen, den Umgang mit Klima- und Ressourcenschutzkriterien im Vergabeverfahren grundsätzlich gut zu dokumentieren.