Kassel/Düsseldorf . Im einem Fall hatte die Stadt Düsseldorf eine Ausschreibung auf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestartet, um die Eingliederung von Kindern mit Behinderung in den regulären Schulbetrieb zu vergeben. Das aber ist nach Ansicht des höchsten deutschen Sozialgerichts nicht zulässig. Leistungen zum Einsatz von Integrationshelfern an Schulen würden nicht dem Vergaberecht unterliegen, so die Richter. In solchen Fällen greife das Sozialgesetzbuch...
Um diesen Inhalt lesen zu können,
loggen Sie sich bitte ein. Falls Sie noch keinen Account haben, können Sie sich
hier einen anlegen.