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Streit um S-Bahn Ausschreibung: Richterin sucht Kompromiss
Berlin . Das Berliner Kammergericht, das vor einer Woche zum ersten Mal über die S-Bahn-Ausschreibung in Berlin verhandelt hat, hat versucht, für strittige Passagen der Ausschreibung Kompromisse zu finden. Im Jahr 2020 hatten die Bundesländer Berlin und Brandenburg den Bau von rund 1400 S-Bahnwagen ausgeschrieben, überdies den Betrieb der S-Bahn auf Teilnetzen über einen Zeitraum von 15 Jahren ab dem Jahr 2029. Der französische Bahnkonzern Alstrom hatte gegen das Verfahren der Bundesländer Berlin und Brandenburg geklagt.
Richterin hält verschiedene Klagepunkte von Alstom für begründet
Die Kontrahenten vor Gericht sollten zeitnah im Zuge der Verhandlung mitteilen, ob sie die Kompromissvorschläge annehmen. Die vorsitzende Richterin am Kammergericht, Cornelia Holldorf, hatte klargemacht, dass verschiedene Klagepunkte von Alstom durchaus begründet seien. Ein Urteil wurde aber nicht gefällt. Die zuständige Berliner Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) hat nun eine Absage erteilt: „Wir haben uns nach intensiver Prüfung dazu entschieden, den Abhilfevorschlag nicht anzunehmen und die Entscheidung in die Hände des Kammergerichts zu legen.“
Alstrom kann Betrieb nicht anbieten
Bewerber sind neben Alstom auch die Deutsche Bahn, die bei dieser Ausschreibung zusammen mit den Konzernen Siemens und Stadler agiert. Alstom tritt alleine an und fühlt sich durch Passagen in der Leistungsbeschreibung benachteiligt. Der Alstom-Konzern kritisiert, dass sich die S-Bahn GmbH zusammen mit den Zugherstellern Siemens und Stadler auf alle Lose beworben hatte. Weil Alstom zwar S-Bahnen bauen, aber nicht betreiben kann – und auch keinen potenziellen Betreiber ins Boot holen konnte –, sehen sich die Franzosen benachteiligt.
Fragwürdig hält das Kammergericht etwa die Formulierung in der Ausschreibung zu den Kosten von Gleisanschlüssen, die für neue Werkstätten notwendig sind. Auch die Frage der Kooperationsfähigkeit von Siemens als Lieferant für das Signalsystem, das bei der Berliner S-Bahn im Einsatz ist, hat das Gericht aufgeworfen. Für dieses System hat Siemens ein Quasimonopol, müsste es aber im Zweifelsfall auch für einen Betreiber Alstom zur Verfügung stellen.