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Niedersachsen hebt Wertgrenzen an
Hannover . Das Land Niedersachsen will die Wertgrenzen im Unterschwellenbereich für alle Vergabeverfahrensarten anheben. Liefer- und Dienstleistungen sollen dabei bis zu einem Auftragswert von 10.000 Euro (statt bislang 1000 Euro) direkt, das heißt ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, beauftragt werden können. Bei Bauleistungen soll dies bis zu einem Auftragswert von 15.000 Euro möglich sein. Die neuen Wertgrenzen werden es ermöglichen, kleinere Aufträge effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand zu vergeben, begründet die Niedersächsische Staatskanzlei den Schritt.
Auslöser für die Änderungen sei „ein neuer Bürokratismus und andere Schwierigkeiten bei der Organisation und Vergabe von Klassenfahrten, Schulfahrten und anderen Schulaktionen“ gewesen. Diese müssten nach neuem EU-Recht ausgeschrieben werden. Mit der Anhebung der Vergabegrenze, werde der Aufwand reduziert, da für Klassenfahrten zukünftig wieder der Weg der Direktvergabe möglich sein werde, so die Staatskanzlei.
Sie will auch die Schwellenwerte im Dienstleistungsbereich anheben. Geplant ist die Grenzen auf 50.000 Euro bei Verhandlungsvergaben und 100.000 Euro bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb zu verdoppeln.
Im Baubereich möchte man freihändige Vergaben bis 200.000 Euro Gesamtauftragswert ermöglichen – bisher galt die 25 000 Euro-Schwelle als Einzelauftragswert. Für beschränkte Ausschreibungen soll die Grenze von bis zu 150.000 Euro gewerkabhängig auf generell zwei Millionen Euro angehoben werden.
Durch diese Erleichterungen werden die Vergabestellen des Landes und der Kommunen wie auch der Kammern erheblich entlastet, so die Staatskanzlei. Die Mitarbeiter könnten sich damit besser auf die größeren und anspruchsvolleren Vorhaben konzentrieren.