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Hamburg erneuert Vergaberichtlinie

Rathaus in Hamburg: Behörden und Ämter bekommen neue Beschaffungsvorgaben.
IMAGO/xim.gs)Hamburg . Die Freie Hansestadt hat ihre Vergaberichtlinie überarbeitet. Sie enthält stärkere Vorgaben für die nachhaltige Beschaffung. So haben die Vergabestellen Sorge zu tragen, dass bei Erstellung, Lieferung, Nutzung und Entsorgung der zu beschaffenden Gegenstände oder Leistungen sozial- und umweltverträgliche Aspekte Beachtung finden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist. Diese gesetzlichen Vorgaben werden im seit dem 1. Januar 2025 verbindlich anzuwendenden Leitfaden für nachhaltige Beschaffung konkretisiert und ausgestaltet. Es handelt sich insoweit um eine Verwaltungsvorschrift, die diese Vergaberichtlinie ergänzt. Für die Vergabestellen der Hansestadt gilt der Grundsatz der sozialverträglichen und umweltfreundlichen Beschaffung, auch im vereinfachten Beschaffungsverfahren.
Bereits in der vorherigen Fassung der Vergaberichtlinie wählte Hamburg entgegen dem allgemeinen Trend, die Wertgrenzen zu erhöhen, mit dem vereinfachten Beschaffungsverfahren einen eigenen Weg. So können Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen mit einem Auftragswert von bis zu 5000 Euro ohne formelles Vergabeverfahren direkt erteilt werden. Das gilt auch für freiberufliche Leistungen. Vergleichsangebote müssen nicht eingeholt werden, um die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Die nachhaltige Beschaffung betrifft alle Ebenen der vergaberechtlichen Festlegungen. Das beginnt bei der Bedarfsanalyse und geht über die Leistungsbeschreibung, die Vorgaben zur Eignung der Bieter bis hin zur Festlegung der Zuschlagskriterien und den Vertrags- sowie Ausführungsbedingungen. Öffentliche Auftraggeber können demnach in jeder Phase eines Vergabeverfahrens qualitative, soziale und umweltbezogene Aspekte vorgeben.