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Innovative Lösungen

Bayern will Start-ups für Ausschreibungen gewinnen

Die Regierungsfraktionen von CSU und Freie Wähler im Bayerischen Landtag wollen Vergabeverfahren Start-up-freundlicher gestalten. Dafür könnte die Regelung aus Baden-Württemberg ein Blaupause sein.

Nicht einmal jedes dritte Start-Up bewirbt sich um öffentliche Aufträge.

dpa/Westend61/Uwe Umstätter)

München . Die Regierungsfraktionen von CSU und Freie Wähler im Bayerischen Landtag haben einen Antrag eingebracht, mit dem Ziel, Start-ups bei Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge im Freistaat besser zu berücksichtigen. Darin heißt es: Seitens der Behörden bestehe die Sorge, dass Aufträge mit kleineren Unternehmen, die noch nicht so lange am Markt sind, nicht erfüllt werden könnten. Für Start-ups hingegen sei der Staat oftmals kein attraktiver Kunde. „Sie schrecken vor langwierigen und komplexen Vergabeverfahren zurück“, heißt es im Antrag. Zudem sei der bürokratische Aufwand für Bewerbungen um öffentliche Aufträge oftmals enorm, teilweise seien vergaberechtliche Expertisen notwendig, die nur größere Unternehmen hätten.

Politiker wollen Kommunen als wichtigen Auftraggeber einbeziehen

Den Initiatoren zufolge führe dies dazu, dass sich lediglich 31 Prozent der Start-ups um öffentliche Aufträge bemühen würden. Auch die kommunale Ebene wollen die Initiatoren einbeziehen, da Kommunen ein wichtiger Auftraggeber für Start-ups sein könnten. Vor allem durch lokale Bezüge und Ökosysteme könnten hier örtliche Synergien entstehen und Testoptionen ermöglicht werden. Oft scheitere eine Vergabe allerdings an engen Vorgaben für Referenzen oder Liquiditätsnachweise. Durch die Berücksichtigung eines Faktors für „Innovation“ oder auch die vereinfachte Realisierung von Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Start-ups könnten hier regionale Mehrwerte entstehen.

Bei der Ausgestaltung konkreter Maßnahmen könnte sich Bayern an Baden-Württemberg orientieren. Das Wirtschaftsministerium in Stuttgart hat seit Oktober eine auf drei Jahre befristete Sonderregelung für die Vergabe an Start-ups eingeführt. Kern der Idee: Die Behörden und Dienststellen des Landes können Liefer- und Dienstleistungen ohne ein Vergabeverfahren an Start-ups direkt vergeben.

Ministerium empfiehlt Markterkundung

Wie die Direktvergabe in der Praxis funktioniert, erklärt das Ministerium so: Bei der Direktbeauftragung von Start-ups sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. So müssen sich die öffentlichen Auftraggeber am Markt über das in Betracht kommende Waren- und Dienstleistungsangebot informieren und auf dieser Grundlage einen Auftrag erteilen. Dabei ist es nicht erforderlich, den oder die in Betracht kommenden Leistungsanbieter zur Abgabe von Angeboten aufzufordern. Vielmehr sollte die Vergabestelle ausreichend auf allgemeine Leistungsangebote am Markt eingehen. Eine Markterkundung empfiehlt das Ministerium grundsätzlich: „Im Vorfeld der Beschaffung sollen Marktrecherchen und Preisvergleiche durchgeführt werden.“

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