Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Ausbau des ÖPNV scheitert an Kosten für Elektro-Busse
Singen . In Singen (Kreis Konstanz) wird aktuell die Ausschreibung für den städtischen Busverkehr für die Zeit nach dem Jahr 2026 vorbereitet. Normalerweise nutzen Kommunen und Kreise diese Situation, um das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr auf ein besseres Niveau zu heben. Das gelingt nicht überall – wie das Beispiel in Singen zeigt.
Hier stagniert der Ausbau des Netzes, weil die Finanzmittel dafür fehlen. So prognostiziert die Verwaltung für die Zeit ab 2026 ein Defizit von zwei Millionen Euro. Und zwar ohne, dass der ÖPNV spürbar aufgewertet wird. Grund dafür sind die gesetzlichen Vorgaben zur Emissionsfreiheit des Bus-Fuhrparks. Die Fahrzeuge seien zwei bis drei Mal teurer als herkömmliche Fahrzeuge, so die Verwaltung. Zwar gibt es dafür eine Förderung durch Bund und Land. Dennoch müssen auch die Kommunen ihren Teil dazu beisteuern.
Das führt dazu, dass viele Punkte aus einer Machbarkeitsstudie, die das Busliniennetz in Singen aufwerten sollte, in einer Ausschreibung nicht umgesetzt werden können. Dabei klingen die Vorschläge aus dem Mobilitätskonzept, das die Stadtwerke Singen in Auftrag gegeben hatten, wegweisend.
So sollten das kommende Klinikum und ein neues Baugebiet an den Busverkehr angeschlossen werden, im Stadtgebiet war ein 15-Minuten-Takt geplant, die Ortsteile sollten alle halbe Stunde angebunden werden. Außerdem waren Netzerweiterungen vorgesehen. Übrig bleiben davon die Anbindung der neuen Klinik und des Baugebiets – und zwar erst viel später, wenn die Projekte realisiert sind. Nicht umgesetzt werden der viel attraktivere Takt, weil er „derzeit nicht finanzierbar sein wird“.
Der Gemeinderat in Singen hat die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung auf dieser inhaltlichen Basis vorzubereiten. Wichtig zu wissen ist: Mindestens ein Jahr vor Beginn des eigentlichen Verfahrens muss eine sogenannte Vorabbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgen.