Rahmenvertrag

23 Dienstleister helfen Kommunen bei der Bürgerbeteiligung

Das Land stellt den Behörden künftig Dienstleister zur Verfügung, die sie bei der Bürgerbeteiligung unterstützen. Auf diese Weise soll das Vergabeverfahren für die Bürgerbeteiligung vereinfacht, Bürokratie abgebaut und die Bürgerbeteiligung im Land gestärkt werden.

Etwa 40 Prozent aller Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene konzentrieren sich auf zwei Bundesländer. Wie der Bürgerbegehrensbericht zeigt, fanden im Jahr 2023 insgesamt 3485 in Bayern statt, 1105 in Baden-Württemberg.

Stephan Rumpf)

Stuttgart . Bisher musste jede Behörde für die Moderation einer Bürgerbeteiligung selbst ein Vergabeverfahren durchführen. Das kostete Zeit und Geld. Das Land hat einen Rahmenvertrag ausgeschrieben, auf den alle Behörden im Land zugreifen können. Das Land entlastet die Kommunen damit, selbst aufwendige Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

Behörden und Kommunen im Land wurden dazu befragt

Um den Bedarf der Ausschreibung auf die Behörden zuzuschneiden, befragte Staatsrätin Barbara Bosch (parteilos) vor dem Verfahren die Behörden und Kommunen im Land nach deren Vorstellungen und Ideen. „Ich bin überzeugt, dass wir ein sehr gutes Angebot haben, das den Bedürfnissen der Kommunen und Behörden im Land bei der Bürgerbeteiligung entgegenkommt“, erklärte Bosch.

Laut Florian Stegmann (Grüne), Staatsminister und Chef der Staatskanzlei, sei das Verfahren ein Prototyp für den Bürokratieabbau im Land. „Wir haben damit einen weiteren Weg gefunden, um unseren Städten und Gemeinden Arbeit abzunehmen und Verfahren zu vereinfachen. Das ist eine große Entlastung.“

Das Vergabefahren für den Rahmenvertrag war von der Anzahl der Teilnahmeanträge eines der größten Verfahren des Landes überhaupt. 185 Teilnahmeanträge gingen ein. 68 Unternehmen haben sich insgesamt an dem Vergabeverfahren beteiligt.

23 Unternehmen erhielten Zuschlag für den Rahmenvertrag

„Dies zeigt, dass unser partizipativer Ansatz für viele Unternehmen attraktiv war“, so Staatsrätin Bosch. Den Zuschlag für den Rahmenvertrag erhielten 23 Unternehmen. Diese stammen vorwiegend aus Deutschland – darunter auch baden-württembergische Unternehmen.

Mit dem Rahmenvertrag des Landes können sich die Kommunen aus dem Portfolio der Servicestelle den für sie geeignetsten Dienstleister für die jeweilige dialogische Bürgerbeteiligung aussuchen. Rahmenvereinbarungen werden üblicherweise zwischen einem oder mehreren Auftraggebern und einem oder mehreren Unternehmen geschlossen. Ziel ist, die Bedingungen für später folgende Einzelabrufe, insbesondere in Bezug auf den Preis, festzulegen. Grundsätzlich gelten für die Vergabe von Rahmenvereinbarungen dieselben Vorschriften wie für die Vergabe entsprechender öffentlicher Aufträge. Das regelt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen   (Paragraf 103 Absatz 5 Satz 2 GWB ). Sie sind wegen ihrer Wirkung für eine unbestimmte Anzahl von Aufträgen jedoch auf vier Jahre beschränkt.

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