Corona-Masken-Beschaffung 

100 Klagen von Maskenlieferanten gegen Bund

Schon im April 2020 musste der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Gesundheitsausschuss des Bundestages die Beschaffung von Masken durch sein Ministerium zu Beginn der Pandemie verteidigen. Einen Monat zuvor hatte der Bund ein Open-House-Verfahren gestartet, bei dem jeder Maskenhändler FFP2-Masken zum festen Abnahmepreis von 4,50 Euro an den Bund liefern konnte. Jetzt klagen rund 100 der damaligen Lieferanten.

Der frühere Gesundheitsminister Jens Spahn, CDU, verteidigt sich in einer Debatte zur Aufarbeitung der Corona-Masken-Beschaffung unter seiner Verantwortung.

dpa/dts-Agentur)

Berlin . „Ungewöhnliche Methoden“, „ein sehr anfälliges Verfahren“ oder „einer der größten Steuerverschwendungsskandale“ – so lauten die Kommentare, die in diesen Tagen der Beschaffung von Schutzmasken zu Beginn der Coronapandemie im Frühjahr des Jahres 2020 angeheftet werden. Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht sich in einer aktuellen Debatte im Deutschen Bundestag und im Gesundheitsausschuss des Parlaments heftigen Vorwürfen ausgesetzt.

Das Gesundheitsministerium hatte in der Anfangsphase der Pandemie diese Masken auf Grundlage eines Open-House-Verfahren beschafft. Darunter versteht man ein Zulassungsverfahren zu einer Rahmenvereinbarung, das allen interessierten Unternehmen während der Vertragslaufzeit offen steht und bei dem der öffentliche Auftraggeber selbst keine Auswahl zwischen den Angeboten trifft. Da der Auftraggeber hierbei Verträge mit allen interessierten Unternehmen schließt, ohne eine Auswahl zu treffen, liegt kein dem Vergaberecht unterfallender Beschaffungsvorgang vor.  Der Bund garantierte so allen Unternehmern, die bis zum 30. April 2020 liefern, für jede FFP2-Maske 4,50 Euro zu bezahlen. Das Ministerium wird daraufhin von Angeboten derart überschüttet, dass die Angebotsfrist auf wenige Tage verkürzt wird.

Das Gesundheitsministerium hatte damals Lieferverträge mit Unternehmen ohne weitere Verhandlungen abgeschlossen. Die Unternehmen gaben dabei einen Festpreis pro Maske an. Im Bundesgesundheitsministerium erkannte man schließlich, dass zu viel Masken eingekauft wurden – und stellte die Zahlungen ein. Das Ministerium verweigerte die Annahme weiterer bestellter Lieferungen, trat von den Verträgen zurück, in einigen Fällen forderte es eine Rückzahlung aufgrund von schlechter Qualität. Daraufhin klagten Unternehmen.

Inzwischen sind rund 100 Klagen anhängig, über die noch entschieden werden muss. Insgesamt geht es um eine Summe von 2,3 Milliarden Euro, die von Unternehmen, die damals Masken geliefert hatten, nun eingefordert werden. Der damalige Minister Spahn verwies in der Debatte darauf, er würde heute von Open-House-Verträgen abraten. Gleichzeitig halte er die Zahl der gekauften Masken für richtig.

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