Landräte

Hier sehen Sie alle Landrätinnen und Landräte, die aktuell in Baden-Württemberg ein Amt inne haben sowie ehemalige Amtsinhaber.

Der Landrat wird in Baden-Württemberg vom Kreistag für acht Jahre gewählt, nicht direkt vom Volk – anders als der Bürgermeister (oder auch der Landrat in den benachbarten Bundesländern Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz). Ein beschließender Ausschuss des Kreistags legt zunächst dem Innenministerium die eingegangenen Bewerbungen vor und schlägt, gemeinsam mit diesem, dann dem Kreistag mindestens drei Bewerber vor. Bei der Wahl im Kreistag ist in den ersten beiden Wahlgängen die absolute Mehrheit notwendig. Falls dabei keine Entscheidung fällt, genügt im dritten Wahlgang die relative Mehrheit – bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

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