STUTTGART/KARLSRUHE. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war das Gebiet im deutschen Südwesten zunächst dreigeteilt worden, ohne groß Rücksicht zu nehmen auf soziale oder geografische Verhältnisse. Durch die alliierten Siegermächte waren so Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern entstanden.
In der Verfassung des Landes Württemberg-Baden von 1946 war bereits ein späterer Zusammenschluss der drei Länder vorgesehen und auch im Grundgesetz gab es einen eigenen Artikel ...
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