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Felsenkeller in Lörrach wurde zum Kulturdenkmal ernannt
Stuttgart/Lörrach. Das Landesamt für Denkmalpflege (LAD) im Regierungspräsidium Stuttgart hat den Felsenkeller der Brauerei Lasser in Lörrach in die Liste der Kulturdenkmale Baden-Württembergs aufgenommen. Der Stollen unterhalb des Schädelbergs wurde einst zur unterirdischen Lagerung von Natureis für die Bierproduktion oder zur Lagerung von Bier genutzt, wie das LAD mitteilte. Im Türsturz des Eingangs ist die Anlage auf das Entstehungsjahr 1850 datiert.
„Es handelt sich um ein seltenes Beispiel für einen datierten Felsenkeller, der in eindrucksvoller Weise ein historisches Kühlsystem aus vorindustrieller Zeit dokumentiert. Zudem ist der Keller ein anschauliches Dokument für das historische Brauereigewerbe in der Stadt Lörrach“, sagte Patrick Jung, Referent der Bau- und Kunstdenkmalpflege am LAD.
Drei aneinander gereihte und aus dem rohen Fels gehauene Räume sind der Kern der Anlage. Die Gesamtlänge des Stollens beträgt 44 Meter. Der Felsenkeller wurde für den Küfer und Bierbrauer Friedrich Wilhelm Enderlin (1828 bis 1857) hergestellt und 1864 an Adam Lasser verkauft. Dessen Nachfahren betreiben die Brauerei bis heute. 1869 erfolgte die Eröffnung einer saisonal konzessionierten Kellerwirtschaft im Bereich des Felsenkellers durch Wolfgang Lasser.
Der Felsenkeller stelle aus heimatgeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen ein Kulturdenkmal dar, heißt es weiter. An seiner Erhaltung bestehe insbesondere wegen seines dokumentarischen und exemplarischen Wertes sowie dem Maß seiner Originalität und Integrität ein öffentliches Interesse.
In Lörrach stehen auch das Verwaltungsgebäude der Brauerei Lasser, ein gründerzeitlicher Bau in der Belchenstraße mit reicher Schmuckfassade von 1899, sowie das Brauhaus Lasser in der Wallbrunnstraße, vermutlich 1818 als Gaststätte erbaut und seit 1864 als Ausschank dienend, unter Denkmalschutz. (rik)