STUTTGART. Am 28. Januar 1972 verständigten sich alle Ministerpräsidenten und Landesminister auf einen gemeinsamen Erlass über die Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst. Dieser wurde nach Rücksprache mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) am 18. Februar 1972 veröffentlicht.
Nach dem Ende der sozial-liberalen Koalition 1979 auf Bundesebene wurde die Überprüfung insbesondere auf Länderebene weiter fortgeführt, in Baden-Württemberg ...
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