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Sprachschnipsel

Leib(ge)ding: Eine historische Form des Erbrechts

Als es noch keine Sozialversicherung oder Witwenrente gab, wurden Hinterbliebene durch das Leibgeding oder "Libding" vertraglich versorgt.

Stuttgart. In früheren Zeiten wurden in den regierenden Fürstenhäusern, aber auch in der Landwirtschaft, Vorsorgen für die Hinterbliebenen getroffen, die als Leibgedinge oder auch Leibgut und Leibrente bezeichnet wurden. Schließlich gab es in jenen Zeiten noch keine Sozialversicherung oder gar eine Witwenrente, wie wir das heute kennen.

Bei den Leibgedingen geht es um eine Art lebenslange Nutznießung: Es wurde vertraglich geregelt, dass etwa eine Witwe bestimmte Güter, in Fürstenkreisen auch Orte und Ländereien, erhalten sollte. Oder zum Schutz ehemaliger Hofbetreiber in der Landwirtschaft, damit die Altbauern und Altbäuerinnen ins „Libding“ oder „Leibgeding“ zogen, ein Nebengebäude eines Hofes, wenn die Bewirtschaftung des Hofes an die nächste Generation weitergegeben wurde. Das deutsche Rechtswörterbuch übrigens zählt Erwähnungen dieses Wortes bereits im 12. und 13. Jahrhundert vor allem in Süddeutschland und in der Schweiz auf. (rik)

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