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Die Kirchensteuer wird hundert Jahre alt
Stuttgart. Das Gesetz von 1924 legte genauer fest, was großteils schon im ganzen Deutschen Reich geregelt war. So erreichte man nun mit 14 Jahren die Religionsmündigkeit. Die Kirchen erhielten den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Und die „Landeskirchensteuer“ bekam ihren festen Platz im Finanzsystem. Es sollte aber noch bis 1956 dauern, bis die staatlichen Finanzämter – gegen Bezahlung – den Einzug dieser Steuer für die Kirche übernahmen.
Für die Katholiken bedeutete die Unabhängigkeit vom Staat mehr Freiheit. Sie konnten nach der Abdankung des Königs ihr klösterliches Leben ausweiten, so 1919 in den Benediktinerabteien Neresheim (1919) und Weingarten (1922). Der deutsche Katholikentag kam 1925 erstmals in Stuttgart zusammen.
In jener Zeit lebten noch rund 10 000 Juden in Württemberg, fast die Hälfte in Stuttgart, die übrigen in Heilbronn, Ulm, Laupheim und auf regionale Schwerpunkte verteilt. Vor dem Holocaust gab es 23 staatlich anerkannte Gemeinden. Die Israelitische Religionsgemeinschaft im Ländle gab sich 1924 ebenfalls eine neue Verfassung.
Ein Problem wurde allerdings mit dem Gesetz 1924 nicht beseitigt, obwohl es schon die Weimarer Reichsverfassung angemahnt hatte: die Ablösung der Staatsleistungen. Diese Gelder flossen jedes Jahr als Entschädigung, weil über 100 Jahre zuvor viele kirchliche Güter vom Staat enteignet worden waren.
Die Leistungen gibt es bis heute, obwohl auch das Grundgesetz von 1949 ihr Ende vorsieht. Eine Arbeitsgruppe des Bundestags sucht derzeit nach einem Weg, den Verfassungsauftrag zu erfüllen. (epd)