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Bachelorarbeiten aus den Verwaltungshochschulen

Spaßkandidaten bei Bürgermeisterwahlen: Braucht es gesetzliche Regelungen?

Ist eine Änderung des Bürgermeisterwahlrechts gerechtfertigt, um Spaßkandidaten zu verhinden? Dieser Frage ist Gardijan Wenger nachgekommen.

dpa/ Carsten Rehder)

LUDWIGSBURG. „Es kann nicht sein, dass Bürgermeisterwahlen zum Kasperletheater verkommen“. Dieses Zitat des Oberbürgermeisters der Stadt Biberach an der Riß, Norbert Zeidler, beschreibt die Meinung vieler amtierender Bürgermeister in Baden-Württemberg, denen die vermeintlich steigende Anzahl an Spaßbewerbern ein Dorn im Auge ist.

Auch Michael Makurath, Oberbürgermeister von Ditzingen und Präsident des Verbandes baden-württembergischer Bürgermeister zeigt sich besorgt, „dass Bürgermeisterwahlen in die Nähe von Zirkus- oder Kirmesveranstaltungen gerückt werden“. Als Folge hieraus sei eine „Erosion der Wertschätzung demokratisch legitimierter Institutionen“ zu befürchten.

Innenministerium sieht keine gesetzlichen Änderungen vor

Tatsächlich gab es in jüngster Vergangenheit immer wieder Bewerber, die von der Presse als Juxkandidaten oder Spaßkandidaten bezeichnet werden. Oftmals haben Sie eine Vielzahl von Kandidaturen vorzuweisen, ohne dabei auch nur in die Nähe eines Wahlsiegs zu kommen. Während sie bei manchen Wahlen lediglich formal auf dem Wahlzettel stehen und ansonsten keinen Wahlkampf betreiben, äußern sie andernorts skurrile, teilweise wirre Aussagen bei öffentlichen Wahlveranstaltungen, die unter den Bürgern für Gelächter und Verwunderung sorgen. Das Innenministerium des Landes ist sich dieser Situation durchaus bewusst. Es sieht allerdings keine gesetzlichen Änderungen vor und beruft sich auf das demokratische Gut des freien Zugangs zum Amt des Bürgermeisters.

Die Bachelorarbeit geht im Kern der Frage nach, ob eine gesetzliche Änderung des Bürgermeisterwahlrechts in Baden-Württemberg angesichts der erläuterten Entwicklungen gerechtfertigt wäre, sodass den potenziellen Kandidaten höhere Hürden bei der Bewerbung um das Amt des Bürgermeisters gestellt werden. Hierzu wurde eine eigens angefertigte Auswertung sämtlicher Bürgermeisterwahlen der 1.101 Gemeinden Baden-Württembergs in den letzten acht Jahren als Argumentationsbasis genommen. Es ist also die aktuellste Wahl jeder Gemeinde berücksichtigt (Stand September 2020).

Nur drei Bewerber zählen zu Dauerkandidaten

Die Auswertung der erhobenen Daten zeigt, dass es lediglich drei Einzelbewerber sind, die eine Vielzahl der sogenannten Dauerkandidaturen ausmachen. Bei allen ihren Kandidaturen ist ein eindeutiges Bild erkennbar. Sie sind gerade dann erfolglos, wenn es viele weitere Bewerber um das Amt gibt. Dagegen erhalten sie oft eine größere Anzahl an Stimmen, wenn sie der einzige Gegenkandidat zum Amtsinhaber sind. Hieraus lassen sich zwei Kernaussagen schlussfolgern:

1. Da eine Abwahl des amtierenden Bürgermeisters in Baden-Württemberg recht selten ist, erhalten die Spaßkandidaten dann Stimmen, wenn ein Wahlsieg des Amtsinhabers als alternativlos angesehen wird.

2. Bewerben sich viele Kandidaten um das Bürgermeisteramt und steht den Bürgern eine große Auswahl an qualifizierten Bewerbern zur Auswahl, spielen die Spaßkandidaten für das Wahlergebnis so gut wie keine Rolle.

Eine starke Demokratie zeichnet sich nicht dadurch aus, potenziell unliebsame Bewerber durch höhere Hürden von einer Kandidatur abzuhalten. Der Staat sollte eine möglichst geringe Vorauswahl vornehmen und dem Urteilsvermögen der Bürger vertrauen. Oftmals ist der Drang groß, gewisse Entwicklungen durch regulatorische Eingriffe in das Gesetz zu unterbinden. Jedoch sollte hier an anderer Stelle angesetzt werden.

Viele Absolventen der Verwaltungshochschulen scheuen sich beispielsweise vor dem Bürgermeisteramt, sei es aufgrund der schlechten Vereinbarkeit von Beruf und Familie, oder der steigenden Anzahl an Drohungen und Beleidigungen, denen sich die Amtsträger stellen müssen. Auch der Anteil der Bürgermeisterinnen im Land ist mit weniger als zehn Prozent noch viel zu niedrig. Wenn das Bürgermeisteramt selbst wieder attraktiver wird, dann lassen sich auch mehr geeignete Bewerber finden und sogenannte Spaßbewerber sind für das Wahlergebnis von keiner Bedeutung.

Gardijan Wenger ist aufgewachsen im oberschwäbischen Ochsenhausen und Absolvent der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg im Studiengang Public Management im Februar 2021. Seit März 2021 ist er Sachgebietsleiter Öffentlichkeitsarbeit und Kultur sowie stellvetretender Hauptamtsleiter der Gemeinde Remshalden.

„Zwei Ereignisse haben mein Interesse für dieses Thema geweckt: Bei der Bürgermeisterwahl in Ochsenhausen 2015 konnte ein Bewerber der „Nein!-Idee“ als einziger Gegenkandidat des Amtsinhabers knapp 35 Prozent erreichen, obwohl der Bewerber von vorne herein ankündigte, das Amt nicht übernehmen zu wollen“, erzählt er. „Im Rahmen eines Fachprojekts im Oktober 2018 beobachtete ich mit einer Studiengruppe die Kandidatenvorstellung in einer Gemeinde im Kreis Ludwigsburg, wo ein sogenannter Dauerbewerber auftrat. Trotz zahlreicher kritischer Reaktionen der anwesenden Bürger sowie eines sehr niedrigen Wahlergebnisses kandidiert er weiterhin bei zahlreichen Wahlen im Amt. Deshalb wollte ich mich mit der Frage beschäftigen, inwiefern diese Entwicklungen neu sind und ob eine stärkere Vorauswahl der Bewerber mit einer hohen demokratischen Legitimation des Bürgermeisteramtes in Baden-Württemberg vereinbar ist. Mein Dank gilt den beiden Betreuern der Arbeit, Rafael Bauschke und Bürgermeister Elmar Braun, die mich beim Schreiben der Bachelorarbeit stets mit interessanten Denkanstößen und großer Unterstützung begleitet haben.“

Dies ist nur eine Kurzzusammenfassung der Bachelorarbeit. Adresse bei Rückfragen gardijan.wenger(at)web.de



Quelle/Autor: Gardijan Wenger

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