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Landesämter: Der richtige Umgang mit schwierigen Kunden
LUDWIGSBURG. Bei Ihrem „Sturm“ auf das Reichstagsgebäude im August 2020 rückten die „Reichsbürger“ in die zentrale Öffentlichkeit. Während sie in der Vergangenheit als eine beiläufige Randerscheinung des Rechtsextremismus kaum eine Rolle spielte, scheinen die sozialen Medien auf die „Reichsbürgerszene“ wie ein Brandbeschleuniger zu wirken. Es stellt sich also die wichtige Frage, wie man mit „schwierigen“ Kundinnen und Kunden in der öffentlichen Verwaltung umgeht.
In der Bachelorarbeit werden die Empfehlungen von 12 Bundesländern zum Umgang mit „Reichsbürgern“ gegenübergestellt und evaluiert. Es stellt sich heraus, dass es länderübergreifenden Konsens darüber gibt, dass zum Beispiel keine Grundsatzdiskussionen mit „Reichsbürgern“ geführt werden sollen. Auch wird einheitlich gefordert, Sachlichkeit in der Kommunikation zu wahren.
Es finden sich neben zahlreichen einheitlichen Empfehlungen allerdings auch höchst relevante Stichpunkte, die gewiss nicht nur in einem einzelnen Bundesland von Bedeutung sein dürften. Beispielsweise sei hier der Verfassungsschutz Baden-Württemberg genannt, welcher auf die Möglichkeit zur Einrichtung einer melderechtlichen Auskunftssperre bei Beschäftigten mit „Reichsbürgerkontakt“ hinweist.
Bundesländer setzen verschiedene Schwerpunkte
Bei aller Einheitlichkeit wird erkennbar, dass die einzelnen Bundesländer verschiedene Schwerpunkte in ihren Publikationen legen und es letztlich am besten wäre, alle Publikationen gelesen zu haben. Während manche Bundesländer überhaupt keine Empfehlungen abgeben, veröffentlichen andere Landesbehörden ihre Empfehlungen auf der Homepage des Bundesverfassungsschutzes. Diese Schriftstücke variieren inhaltlich zwischen einem dicken Handbuch und einem DIN A4 Flyer.
In einem weiteren Punkt wird erkannt, dass die meisten Handlungsempfehlungen der Bundesländer bezüglich des Umgangs mit „Reichsbürgern“ auch auf anderweitige „schwierige“ Kundinnen und Kunden grundsätzlich ausgedehnt werden können. Dies hat den Grund, da sich im Praxisalltag die Verhaltensweisen der verschiedenen Kundenmilieus oft ähneln. Zum Beispiel kann man das Verhaltensmuster der „Vielschreiberei“ nennen, welches auch bei Wutbürgern zu erkennen ist. Wer also den Umgang mit „Reichsbürgern“ beherrscht, kann dieses Wissen auch analog auf andere Gruppen anwenden.
Als Fazit wird festgehalten, dass ein einheitliches Vorgehen der Bundesländer bei ihren Handlungsempfehlungen wünschenswert wäre. Optimal wäre ein Handbuch für Behörden seitens des Bundes, welches alle Formen von Extremismus behandelt und explizite Handlungsempfehlungen mittels Checklisten abgibt. Dass es bis heute ein solches Handbuch nicht gibt, mag wohl dem Föderalismus geschuldet sein. Zudem wird abschließend empfohlen, die Beamtenanwärter bereits in der Ausbildung auf „schwierigen“ Kundenkontakt sowie den Umgang mit Extremismus durch gezielte Praxisinhalte vorzubereiten.
Eric Sindek kommt aus dem Landkreis Reutlingen und arbeitet als Hauptamtsleiter in einer kleinen Gemeinde auf der schwäbischen Alb. Die Thesis hat er an der HVF Ludwigsburg, Fakultät I – Management und Recht, am Lehrstuhl von Anna Steidle (Verwaltungsmanagement, insbesondere Personalmanagement und Führung) geschrieben. „Ich habe mir dieses Thema ausgesucht, da mir ein souveränes Handeln unseres Rechtsstaats am Herzen liegt und ich mit meiner Arbeit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen helfen wollte, indem ich ein aktuelles und praxisrelevantes Thema bearbeitete“, erzählt er.
Dies ist nur eine Kurzzusammenfassung der Bachelorarbeit. Kontaktmöglichkeit bei Rückfragen zur Bachelorarbeit: www.linkedin.com/in/eric-sindek-622a54204/