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Interview mit Stefan Brink: „Datenschutz ist ein Grundrecht“
STUTTGART. In Deutschland wird schon seit über 50 Jahren Datenschutz betrieben. Die Mitarbeiterzahl von Brinks Dienststelle stieg in den vergangenen drei Jahren um 50 Prozent auf 70 Arbeitnehmer. Das verdeutlicht die zunehmende Relevanz des Themas.
Frage: Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund, Länder und Kommunen ihre Dienstleistungen bis 2022 auch digital anzubieten. Denken Sie, die öffentliche Verwaltung ist in Bezug auf die Sicherheit der Bürgerdaten darauf vorbereitet?
Stefan Brink: Unsere Verwaltung in Baden-Württemberg ist grundsätzlich gut ausgestattet, sowohl was die Hardware, das Know-how und den Datenschutz betrifft. Wir sind allerdings noch nicht am Ziel. Als Datenschutzbeauftragter sehe ich mich in einer Bringschuld, ein bürgerfreundliches und datenschutzkonformes Produkt zu entwickeln.
Aktuell spielt der Corona-Pandemie wegen die Besuchererfassung beispielsweise in Restaurants oder auch öffentlichen Einrichtungen eine wichtige Rolle. Wie können sich Verwaltungen und Unternehmen gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Lage im Bereich Datenschutz und vor Hackerangriffen schützen?
Als erstes muss man sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigen. Datenschutz und Datensicherheit müssen auch in Zeiten der Pandemie hochgehalten werden. Datenschutz ist keine „Schönwetterangelegenheit“. Zweitens müssen sich die Stellen im öffentlichen und privaten Sektor Know-how zum Thema Datenschutz verschaffen. Hierfür muss unter anderem in Personal investiert werden. Qualifiziertes Personal ist eine gute und wichtige Investition. Und drittens, wenn die eigenen Mittel nicht weiterhelfen, dann die Unterstützung der Datenschutzbehörde in Anspruch nehmen. Wir bieten unter anderem Beratungshilfen, Mustererklärungen und Checklisten an. Also gerne auf uns zukommen und unsere Dienstleistungen nutzen.
Mit der Digitalisierung geht auch ein kultureller Wandel unserer Gesellschaft einher. Denken Sie, dass wir im Zuge dieses Kulturwandels ein Stück unserer Privatsphäre aufgeben müssen?
Es besteht offensichtlich die Gefahr, den technischen Fortschritt mit diesem Gedanken zu verbinden. Das ist allerding ein Irrtum, Datenschutz ist ein Grundrecht. Unsere Freiheit hängt davon ab, wie wir unsere persönlichen Informationen steuern und beherrschen. Informationelle Selbstbestimmung ist Teil unserer Verfassung. Der Weg in die digitale Zukunft wird nur sinnvoll begangen, wenn Digitalisierung und informationelle Selbstbestimmung verbunden werden. Wir wollen keine chinesischen Verhältnisse, bei denen es hundert Prozent Digitalisierung gibt und null Prozent Menschenrecht. Wir wollen aber auch nicht das amerikanische Modell, bei dem die Privatsphäre vor allem wirtschaftlich ausgebeutet wird. Wir wollen den europäischen Weg gehen. Bei dem Digitalisierung, Datenschutz und Datensicherheit verknüpft werden. Wir streben eine nachhaltige Digitalisierung an, bei der die Menschenrechte im Fokus stehen.
Stimmt es, dass Europa in Bezug auf Digitalisierung und speziell im Bereich der digitalen Sicherheitstechnik wieder vom Konsumenten zum Produzenten werden muss umso den hohen technologischen Standard vor Ort zu schützen?
Das würde ich grundsätzlich auch so sehen. Wir sind eine hochentwickelte Gesellschaft in Deutschland und Europa und haben in punkto Digitalisierung und Datenschutz schon einiges an Standards gesetzt. Gerade auch mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Allerdings sitzen die Produzenten in den USA, China und Asien. Europa ist eher zum Konsumenten geworden und damit auch abhängig. Wir müssen auch selbst wieder zum Produzenten werden, um unsere vorbildlichen Maßstäbe durchsetzen zu können.
Bietet die Pandemie in der Hinsicht auf den Datenschutz auch Chancen und Vorteile?
Ja, so schlimm und unangenehm die Pandemie in vielen Bereichen ist, bringt sie uns auch weiter. Die Digitalisierung erhält durch sie einen enormen Schub. Datenschützer werden häufig als Gegner der Digitalisierung verrufen, das sehe ich jedoch komplett anders. Die Tatsache, dass wir durch Corona häufiger im Homeoffice arbeiten oder dieses Interview online führen können, ist ein gutes Zeichen. Das macht uns freier und eröffnet uns viele technische Möglichkeiten. Die Pandemie zeigt uns, wie wir uns zukünftig besser, moderner und kommunikativer verhalten können.
Denken Sie, dass in der Praxis in Deutschland genügend getan wird, um die Einhaltung der DSGVO zu kontrollieren?
Im europäischen Vergleich haben wir in Baden-Württemberg gute Voraussetzungen die DSGVO umzusetzen und anzuwenden. Besonders im europäischen Vergleich zeigt sich, dass wir zu diesem Zweck über sehr personalstarke Behörden verfügen. Wir haben allerdings auch noch in vielen Bereichen Nachholbedarf. Wir als Aufsichtsbehörde müssen hier noch stärker und besser durchgreifen, um diese Herausforderung zu bewältigen.
Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, wurde 2017 auf sechs Jahre vom Landtag gewählt. Der promovierte Verwaltungswissenschaftler war zuvor stellvertretender Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit und Leiter Privater Datenschutz in Rheinland-Pfalz.
Weitere Beiträge von Studierenden der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Kehl gibt es im Journal „Unsere Verwaltung“ vom 23. April 2021 im Staatsanzeiger sowie im E-Paper.