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Fragen und Antworten: Was passiert, wenn ein Wolf auffällig wird?
Kann der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen werden?
Grundsätzlich ist das möglich. Die FDP fordert bereits seit Längerem, den Wolf in das Schutzmanagement des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes aufzunehmen. Darin finden sich Arten, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt sind wie etwa die Wildkatze, der Luchs und der Habicht. Die Jäger dürfen diese Arten nicht schießen, sondern müssen sie hegen, das Wildtiermonitoring unterstützen und dazu beitragen, die Tiere zu schützen und zu erhalten. Der Wolf hingegen unterliegt in Baden-Württemberg nicht dem Jagdrecht, sondern dem Naturschutzrecht.
Würde der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen, verändert das seinen Schutzstatus nicht. Das Naturschutzgesetz, wonach der Wolf eine streng geschützte Art ist, hat Vorrang. Johannes Enssle, Landesvorsitzender des Naturschutzbunds, macht aber auf weitere Probleme aufmerksam: So müssten Jäger sich dann auch um Herdenschutzmaßnahmen für Landwirte kümmern. Auch würde es durch geänderte Zuständigkeiten schwieriger, einen Problemwolf abzuschießen. Laut Enssle hat der Wolf zudem ein anderes Revierverhalten als etwa Rehe oder Wildschweine. Rund 250 Quadratkilometer umfasst das Gebiet, das ein Wolf oder ein Rudel für sich beansprucht.
Wann wird ein Wolf zu einem Problemwolf?
Dafür gibt es klare Vorgaben, die bundesweit festgelegt sind. Dazu zählt etwa, wenn ein Wolf Menschen bedroht oder ihnen zu nahe kommt oder wenn er einen zumutbaren Herdenschutz mehr als zwei Mal in einem halben Jahr überwunden hat, also gelernt hat, wie er zumutbaren wolfsabweisenden Herdenschutz für Schafe, Ziegen oder Rinder überwinden kann.
Was passiert, wenn ein Wolf auffällig wird?
„Wenn ein auffälliger Wolf auftaucht, werden wir sofort handeln“, sagt Karl-Heinz Lieber, Abteilungsleiter Naturschutz im Umweltministerium. Deswegen habe man beim Managementplan Wolf die Entnahme von Wölfen dezidiert geregelt. Denn bislang musste – anders als in anderen Bundesländern – in Baden-Württemberg kein Wolf „entnommen“ werden, wie Fachleute sagen. Und Lieber hofft auch, dass es nicht dazu kommt.
Wenn doch, muss die Entnahme innerhalb kurzer Zeit angeordnet werden. Zeitgleich wird dann das Fang- und Entnahmeteam aktiviert, das sich aus nachgewiesenen Experten zusammensetzt. Sie stehen auf Werkvertragsbasis im Auftrag des Umweltministeriums bereit. Diese Profis wurden bereits 2018 engagiert, in Kooperation mit Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Denn Wölfe kennen keine Landesgrenzen. Aufgabe des Fang- und Entnahmeteams ist es, die Spur des Wolfs zu lesen, Routen und Wildwechsel zu entschlüsseln. Ist der Aufenthalt des Wolfs dann eingegrenzt, wird das Entnahmeteam handeln und den Wolf töten. Wenn die örtlichen Jäger einverstanden sind, werden diese gerne mit einbezogen.
Das Entnahmeteam kann im Gegensatz zu Jägern unabhängig von Jagdreviergrenzen operieren. Ihre Aufgabe ist es, den Spuren des Wolfs zu folgen, ihn zu finden und dann abzuschießen.
Wer verbirgt sich hinter dem Fang- und Entnahmeteam?
Die Namen sind dem Umweltministerium bekannt. Doch diese werden nicht herausgegeben, zum Schutz der Personen. Denn der Wolf ist eine streng geschützte Art. Wer Wölfe tötet, auch wenn dies behördlich angeordnet ist, läuft schnell Gefahr, sich Angriffen auszusetzen. So gab es in der Vergangenheit immer wieder bei Fällen der Wolfsentnahme Morddrohungen gegenüber den beauftragten Personen. Auch die Entscheidungen, einen Problemwolf zu entnehmen, werden inzwischen vor Gericht angefochten. So hat etwa die Staatsanwaltschaft bereits Büros in Behörden durchsucht oder Gerichte haben Abschussgenehmigungen zurückgenommen.
Wie ist die Situation in Baden-Württemberg?
Im Land sieht man sich gut auf den Wolf vorbereitet, auch wenn sich ein erstes Rudel bilden sollte. Dazu wird viel in Herdenschutz und den Austausch mit Weidetierhaltern investiert. In diesem Frühjahr finden Veranstaltungen im Südschwarzwald statt, wo es bereits zwei residente Wölfe gibt. Wichtig sei es, so Lieber, „vor der Welle“ zu sein.