Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente
Stuttgart. Aus den Wideraufbereitungsanlagen im französischen La Hague und dem britischen Sellafield werden keine weiteren radioaktiven Brennelemente nach Baden-Württemberg rückgefordert. Das hat Franz Untersteller (Grüne), Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, an diesem Donnerstag im Landtag betont.
Die 21 noch ausstehenden Behälter aus Sellafield sollen ins Zwischenlager nach Gorleben und nicht nach Neckarwestheim oder Philippsburg gebracht werden. Die abgeschalteten Kernkraftwerke dienen dem Land als Zwischenlager. Untersteller betonte den praktischen Nutzen: Die Behälter werden mit dem Schiff nach Norddeutschland kommen, also nicht weit von Gorleben entfernt. Ein Transport längst durch Deutschland werde damit vermieden. Desweiteren berichtete Untersteller den Abgeordneten, dass die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern für ein Endlagerstandortsuchgesetz demnächst abgeschlossen werden könnten. „Langsam näher wir uns einem Konsens“, sagte er und verband damit die Hoffnung, dass das Gesetz noch im Herbst vom Bundestag verabschiedet werden könnte. Die Zeit dränge, da ein Endlager spätestens 2040 in Betrieb gehen solle. Die Genehmigung für die Zwischenlagerstätten der EnBW laufe bereits 2038 ab. Diese müsste gegebenenfalls um weitere 40 Jahre verlängert werden. Untersteller bekräftigte die Suche auf der Grundlage einer „weißen Landkarte“, die auch den Standort Gorleben für eine weitere Prüfung nicht ausschließe. Wobei er nicht daran glaube, dass Gorleben in die Endauswahl kommen könnte. Der Minister betonte zudem, er wolle alles vermeiden, um in der Öffentlichkeit den Eindruck entstehen zu lassen, die Zwischenlager Philippsburg und Neckarwestheim könnten schleichend zu Endlagerstätten werden. Eben das hatte zuvor Andreas Glücke (FDP) der Landesregierung als Absicht unterstellt. Ulrich Lusche (CDU) griff insbesondere Argument der Umweltschutzorganisation Greenpeace auf, die das geplante Endlagerstandortsuchgesetz als verfassungswidrig bezeichnet hat. Greenpeace hatte der Landesregierung vorgeworfen, mit dem Gesetz kommunale Planungshoheiten beschneiden zu wollen.