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Zweite Novelle des Klimaschutzgesetzes legt fest, wieviel CO2 bis 2030 eingespart werden muss
STUTTGART. „Wir müssen beim Klimaschutz liefern“, sagte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Und dafür brauche es eine starke gesetzliche Grundlage. Diese hat sie nun mit der zweiten Novelle des Klimaschutzgesetzes in dieser Legislaturperiode in den Landtag eingebracht. Die Novelle legt fest, wieviel Kohlendioxid bis 2030 in den einzelnen Sektoren eingespart werden muss. In der Industrie ebenso wie im Gebäudebereich, im Verkehr oder in der Landwirtschaft.
Zudem kündigte Walker ein Maßnahmenregister mit 270 Maßnahmen an, die jährlich überprüft und aktualisiert werden sollen. Bewertet werden sie von einem Klimasachverständigenrat. Laut Walker werde das Land deutlich mehr grünen Strom brauchen. Deshalb wolle die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass entsprechende Flächen bereitstehen. Grüner Strom sei ein Wirtschafts- und Standortfaktor. Und schaffe zudem die notwendigen Freiräume für die Produktion von Wasserstoff.
Das besondere im Zusammenhang mit dem neuen Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz ist, dass festgelegt wurde, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im überwiegend öffentlichen Interesse liegt. Deshalb wird ein entsprechender Vorrang in allen relevanten Fachgesetzen wie etwa dem Denkmalschutz entsprechend festgelegt. In der Vergangenheit wurden beispielsweise Windkraftanlagen in Sichtachsen zu historischen Gebäuden in der Regel abgelehnt. Künftig sollen sie möglich sein. Walker erwartet sich dadurch einen erneuten Schub für Projektierer.
Land will Dächer mit PV-Anlagen ausstatten
Doch da man nicht allein Bürgern und Gewerbe eine PV-Pflicht auferlegen kann, will auch das Land bis 2030 seine eigenen Dächer mit Photovoltaik-Anlagen ausstatten. Bislang ist das erst bei 20 Prozent der möglichen Dachflächen der Fall. Auch Parkplätze sollen PV-Anlagen und Ladestationen erhalten.
Zusätzlich zu Förderung von Wärmeplänen von Kommunen sieht das neue Gesetz auch die Möglichkeit eines Anschluss- und Benutzungszwangs für Nahwärme auf Basis von erneuerbaren Energien vor, selbstverständlich nicht für Gebäude, die beispielsweise bereits mit einer Wärmepumpe beheizt werden. Auch Förderprogramme sollen auf ihre Klimarelevanz überprüft werden.
Ziele gemeinsam mit Industrie und Bürgern umsetzen
Jutta Niemann (Grüne) lobt, dass die Klimaschutzziele mit der Gesetzesnovelle in allen Bereichen verankert werden. Es sei wichtig, diese Novelle nun auf den Weg zu bringen und den erneuerbaren Energien auch in Abwägung mit anderen Schutzgütern Vorrang einzuräumen. Natalie Pfau-Weller (CDU) betont, dass die Ziele nur gemeinsam mit Industrie und Bürgern umgesetzt werden könnten. Man habe gute Kompromisse gefunden.
Für die SPD betonte Gernot Gruber, dass das Maßnahmenregister bislang noch nicht vorliegt. „Wir sollten die konkreten Maßnahmen kennen“, so Gruber. Zudem wünschte er sich auch eine zusätzliche Offenheit für technische CO2-Speicherlösungen. Auch Daniel Karrais (FDP) kritisierte, dass Technologien zur CO2-Abscheidung und CO2-Speicherung in dem Gesetzentwurf keine Rolle spielen, obgleich diese laut der Studie, auf der die Ermittlung der Sektorziele beruht, explizit als dringend erforderlich aufgeführt worden seien, um die angestrebte Nettonull bis 2040 zu erreichen. Karrais Fazit: „Das Gesetz macht Vorgaben, wo es keine braucht. Es macht aber keine Vorgaben, wo es welche braucht.“
Joachim Steyer (AfD) kritisierte, dass das Bauen durch die Novelle beim Klimaschutz noch teurer werde.