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Wohnbauförderung: Mittel für 2024 bereits belegt
Stuttgart. Seit Anfang der Woche können in Baden-Württemberg keine Anträge auf Wohnbauförderung mehr bewilligt werden. Die Staatssekretärin im Bauministerium Andrea Lindlohr (Grüne) machte in der Fragestunde des Landtags öffentlich, dass damit zum dritten Mal in Folge alle Mittel vorzeitig belegt sind.
Insgesamt stehen laut Lindlohr im laufenden Jahr 580 Millionen Euro zur Verfügung und damit durch Umschichtungen bei der L-Bank sogar fast 30 Millionen mehr als ursprünglich geplant. „Seit Montag wissen wir von der Vollbelegung des Volumens“, so die Grüne.
Für die SPD-Fraktion wollte Jonas Hoffmann wissen, wann diese Tatsache eigentlich bekannt gemacht werden sollte. Lindlohr kündigte „eine Pressemitteilung in den nächsten Tagen“ an: „Das haben wir 2022 so gemacht, das haben wir 2023 so gemacht.“
Antragsteller müssen mit Wartezeit von mindestens einem Jahr rechnen
Weitreichende Konsequenzen hat die dritte Überbuchung in Folge für Antragsteller auf Wohnraumförderung, die nicht zu Zuge gekommen sind. Denn die müssen nach den Worten der Staatssekretärin inzwischen mit einer Wartezeit von „mindestens einem Jahr“ rechnen. Hoffmann nannte die Wohnraumförderung „eines der letzten wirklichen Tools, die die Landesregierung hat, um der Situation am Wohnungsmarkt in dieser großen Krise zu begegnen“. Immerhin in dieser Einschätzung stimmte Lindlohr zu.
In dieser schweren Krise des Wohnens und des Bauens sei ein Beitrag der Landeswohnraumförderung „besonders wichtig, um das Wohnen besonders für die Menschen mit einem geringen Einkommen sicherzustellen“. Und mit Blick auf sozialgebundene Wohnungen „haben wir seit zwei Jahren zum ersten Mal wieder steigende Zahlen im Bestand, das ist ein großer Erfolg“.
2023 wurden 2602 Wohnungen dank den Fördermitteln geschaffen
2022 hatte das Bauministerium im August mitgeteilt, dass es mehr Anträge als Geld gibt. Damals waren noch 377 Millionen Euro in dem Topf. 2023 war das Volumen in Höhe von 463 Millionen Euro Mitte Mai mit Anträgen belegt. Im vergangenen Jahr wurden nach den Zahlen aus dem Ministerium dank Wohnbauförderung 2602 neue Sozialwohnungen geschaffen, im Vergleich zu 2167 im Jahr 2022. Voraussetzung für Fördermittel ist, dass sich Bauherren zu einen Abschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete verpflichten, allerdings nur für einen bestimmten Zeitraum. Deshalb sind 1300 Wohnungen im vergangenen Jahr aus der Sozialbindung gefallen. Insgesamt gab es Ende 2023 laut Wohnungsbauministerium rund 53.600 Sozialwohnungen im Land.
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