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Whistleblower werden besser geschützt
Stuttgart. Dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie und des entsprechenden Bundesgesetzes auf kommunaler Ebene haben in zweiten Lesung außer der AfD alle Fraktionen zugestimmt. Damit tritt das Gesetz zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden, in Kraft. Kommunen und kommunale Arbeitgeber müssen entsprechende Meldestellen einrichten. Ausgenommen sind Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnern oder weniger als 50 Mitarbeitenden sowie kommunale Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten.
Es werde auch keine anonymen Meldekanäle geben, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU). Er verwies darauf, dass das Land von der Möglichkeit, Ausnahmeregelungen zu treffen, Gebrauch gemacht habe.
Die AfD lehnt das Gesetz komplett ab
Danach unterliegen der Verpflichtung von den 1101 Kommunen rund 260 Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, 35 Landkreise, rund 30 Zweckverbände sowie rund 300 kommunale Arbeitgeber mit 50 oder mehr Beschäftigten. Das Gesetz ermöglicht den Betroffenen, interne Meldestellen gemeinsam zu betreiben.
Die AfD lehnte das Gesetz als „Schnüffelpaket“ grundsätzlich ab. Emil Sänze hatte von Denunziantentum gesprochen, das dadurch gefördert werde. Die Vertreter der übrigen Fraktionen stellten jedoch klar, dass es nur darum gehe, eine Anlaufstelle zu schaffen, bei der Missstände gemeldet werden können. Die FDP bemängelte, dass die EU-Richtlinie zu langsam umgesetzt worden sei. Zudem kritisierte Julia Goll , dass der Normenkontrollrat an dem Verfahren nicht beteiligt worden ist.
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