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Wegen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie wird Universitätsklinika-Gesetz novelliert
STUTTGART. „Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden, es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun“, zitierte Michael Preusch (CDU) Goethe. Beim „Gesetz zur Änderung des Universitätsklinika-Gesetzes“gehe es um ein rechtssicheres Gerüst für Wissenschaft, Forschung und Lehre, aber auch die Krankenversorgung im Land im Zusammenspiel zwischen den Universitäten und den Universitätskliniken, erklärt Preusch, der auch Arzt ist. Und um eine „in die Zukunft gerichtete Praxis“, so Preusch weiter, zum Beispiel allein schon deshalb, weil entsprechend geschultes Personal und High-Tech nicht an jedem Standort beliebig vorgehalten werden könne.
Die neue Wissenschaftsministerin Petra Olschowski (Grüne) strich bei der Einbringung der Novelle heraus, dass Hochschulmedizin Hochleistungsmedizin sei. Sie hänge vom Zusammenwirken der Medizinischen Fakultäten in Freiburg, Tübingen, Ulm, Heidelberg sowie Mannheim mit den jeweiligen Universitätsklinika in Forschung, Lehre und Krankenversorgung ab. Dieses erfolgreiche Kooperationsmodell in Baden-Württemberg müsse jetzt aufgrund der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU überarbeitet werden.
Norbert Knopf (Grüne) hofft auch „auf starke Spareffekte, wichtige Ergänzungen in der gesamtmedizinischen Versorgung und die Stärkung der erfolgreichen Zusammenarbeit“.
Für die SPD kündigte Martin Rivoir die Zustimmung seiner Fraktion zu den Veränderungen an, die er – genauso wie Dennis Birnstock (FDP) – für überfällig hält. Es sei sogar „höchste Eisenbahn“, so der Liberale, schließlich würden die neuen Umsatzsteuerregelungen bereits ab zum Jahreswechsel in Kraft treten. Rivoir nutzte zudem die Gelegenheit, um für eine Abschaffung der Gebühren für ausländische Studierende zu werben, womit nicht zuletzt dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden könne.
„Wozu dieses Gesetz?“, fragte Alfred Bamberger (AfD), „wir haben es gehört, es geht darum, sich einer EU-Peitsche unterzuordnen.“ Gesetze müssten einfach und plausibel sein, um von der Bevölkerung akzeptiert zu werden. Genau dieser Anspruch sei im vorliegenden Fall aber nicht erfüllt.
Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer