Debatten im Landtag vom 19. und 20. Juli 2017

Viel Zustimmung zu Privatschulgesetz, aber Kritik an Details

Stuttgart. Die Novelle des Privatschulgesetzes, die am Donnerstag in der ersten Lesung im Landtag diskutiert wurde, fand bei allen Fraktionen grundsätzlich Zustimmung. In einigen Details sind sie sich jedoch noch uneinig. Streitpunkte waren unter anderem die fehlende Kostenübernahme der Nachmittagsbetreuung und die Berichtspflicht der Privatschulen. Die Novelle wurde an den Bildungsausschuss übergeben. „Ein besonderes Signal […]

Stuttgart. Die Novelle des Privatschulgesetzes, die am Donnerstag in der ersten Lesung im Landtag diskutiert wurde, fand bei allen Fraktionen grundsätzlich Zustimmung. In einigen Details sind sie sich jedoch noch uneinig. Streitpunkte waren unter anderem die fehlende Kostenübernahme der Nachmittagsbetreuung und die Berichtspflicht der Privatschulen. Die Novelle wurde an den Bildungsausschuss übergeben.
„Ein besonderes Signal der Wertschätzung für unsere Schulen in freier Trägerschaft“, nannte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) die Novelle. Das Land stelle den Privatschulen jährlich 65 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Die Anhebung von 78,1 Prozent des Kostendeckungsbetrags auf 80 Prozent für alle Schularten würde dabei 15 Millionen Euro Mehrkosten verursachen. Weitere 50 Millionen Euro kämen durch den Schulgeldausgleich hinzu. Dieser wird gezahlt, wenn Privatschulen  darauf verzichten, Schulgeld zu erheben. Dies sei eine „höhere und verlässliche Förderung“, so Eisenmann. Insgesamt könnten private Schulen so bis zu 90 Prozent ihrer Kosten erstattet bekommen.

Regierungsfraktionen stimmen uneingeschränkt zu

Uneingeschränkt stimmten die Regierungsfraktionen CDU und Grüne der Novelle zu. „Die Wahlfreiheit darf nicht am Gelbeutel der Eltern scheitern“, so Jürgen Walter (Grüne). Auch Sylvia Felder (CDU) begrüßte diese Wahlfreiheit: „Chancen ermöglichen, heißt Zugang schaffen“, so Felder.  Der freie Zugang zu Privatschulen ist vom Verfassungsgerichtshof im Sonderungsverbot festgelegt. Es beinhaltet, dass das Schulgeld höchstens fünf Prozent des Haushaltseinkommens betragen darf.
Grundsätzliche Zustimmung zu der Novelle, aber auch deutliche Kritik, kam von der Opposition. AfD, SPD und FDP beurteilten die Anhebung des Kostendeckungsbeitrags auf 80 Prozent positiv, sahen aber noch Nachbesserungsbedarf in anderen Bereichen.

Für SPD ist Debatte noch nicht beendet

Rainer Balzer (AfD) kritisierte insbesondere, dass die Kosten für die Nachmittagsbetreuung und für die Schulsozialarbeit nicht berücksichtigt werden. Zudem seien private berufliche Schulen von der Novelle ausgenommen.
Stefan Fulst-Blei (SPD) betonte, dass die Debatte noch nicht beendet sei. Insbesondere für kleinere Schulen sei es sehr schwer, die Finanzierungslücke zu schließen. Auch seien die Schulen für Physiotherapie in der Novelle unzureichend berücksichtigt.
Tim Kern (FDP) kritisierte besonders die Nachweispflicht des Haushaltseinkommens der Eltern beim Sonderungsverbot. Dies sei ein „grün-schwarzes Bürokratiemonster“, so Kern. 

Quelle/Autor: Daniel Schmid

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19. und 20. Juli 2017