Debatten im Landtag vom 27. und 28. Oktober 2010

Vermessungsleistungen sollen weiter privatisiert werden

Stuttgart. Die Landesregierung plant, die Liegenschaftsvermessungen in Baden-Württemberg stärker zu privatisieren. Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle (CDU) sagte heute bei der Einbringung des Entwurfs zur Änderung des Vermessungsgesetzes, dass damit der Anteil der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV) an Liegenschaftsvermessungen auf 80 Prozent erhöht werden soll. Seit fünf Jahren stagniere dieser Anteil landesweit bei 50 Prozent, obwohl bei […]

Stuttgart. Die Landesregierung plant, die Liegenschaftsvermessungen in Baden-Württemberg stärker zu privatisieren. Landwirtschaftsminister Rudolf Köberle (CDU) sagte heute bei der Einbringung des Entwurfs zur Änderung des Vermessungsgesetzes, dass damit der Anteil der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbV) an Liegenschaftsvermessungen auf 80 Prozent erhöht werden soll.
Seit fünf Jahren stagniere dieser Anteil landesweit bei 50 Prozent, obwohl bei den unteren Vermessungsbehörden der Landkreise bis zum Ende vergangenen Jahres fast 30 Prozent des Vermessungspersonal abgebaut wurde. „Um das angestrebte Privatisierungsziel zu erreichen, wird eine gesetzlich geregelte Zuweisung von Aufgabenteilen an Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren im Gesetz vorgenommen“, erklärte Köberle.

Eigenverantwortung der Bürger soll gestärkt werden

Durch den Verzicht auf die öffentlich-rechtliche Abmarkungspflicht wird nach Ansicht des Ministers die Eigenverantwortung der Bürger gestärkt. Außerdem werde das Liegenschaftskataster aktualisiert, da die ÖbV befugt werden, Gebäude von Amts wegen für das Kataster aufzunehmen. Neben Bürokratieabbau sieht Köberle in dem neuen Gesetz auch die Sicherung der flächendeckenden Versorgung mit hoheitlichen Vermessungsdienstleistungen durch die landesweite Bestellung der ÖbV.

Geplante Änderung wird von allen Fraktionen begrüßt

Sprecher aller Fraktionen begrüßten die geplante Änderung. Für die CDU signalisierte Karl Klein Zustimmung. Der Gesetzentwurf habe größte Bedeutung für die Vermessungsingenieure, denn Katastervermessungen und Gebäudeaufnahmen würden künftig von Amts wegen erfolgen. Die ÖbV seien verpflichtet, zu amtlichen Gebühren alle Aufträge anzunehmen.
Dieter Ehret (FDP) bezeichnete das Gesetz als „längst überfällig“, da es die Belange aller Betroffenen aufgreife. Es verschaffe klare gesetzliche Zuständigkeiten für das Vermessungswesen, das mit der Verwaltungsreform nicht mehr im Wirtschafts-, sondern im Landwirtschaftsministerium angesiedelt ist. Auch Fritz Buschle (SPD) und Bernd Murschel (Grüne) betonten die Notwendigkeit des Gesetzes; Detailfragen soll der Landwirtschaftsausschuss behandeln, an den der Entwurf verwiesen wurde.

Quelle/Autor: Wolf Günthner

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27. und 28. Oktober 2010