Umsetzung der Notariatsreform geht weiter
Stuttgart. Die Landesregierung kann die 2010 beschlossene Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg fortführen. Abgeordnete aller vier Fraktionen signalisierten am Mittwoch im Landtag die Zustimmung zu dem von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) eingebrachten Gesetzentwurf.
Mit dem Gesetz soll die am 1. Januar 2018 in Kraft tretende Notariatsreform vorbereitet werden, begründete der Minister die Vorlage in der ersten Lesung. „Dies ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung der Notariatsreform und betrifft 3000 der insgesamt 18 000 Mitarbeiter“, sagte Stickelberger.
Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Fortsetzung der Sonderlaufbahn des Bezirksnotars über den 31. Dezember 2017 hinaus. Außerdem wird das Notarversorgungsgesetz neu geregelt. Zum 1. Januar 2018 werden die staatlichen Notariate im Rahmen der Reform aufgelöst; danach werden die notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg von freien (nicht beamteten) Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung wahrgenommen. Die zu diesem Zeitpunkt im Notariat beschäftigten Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter werden in anderen Bereichen der ordentlichen Justiz eingesetzt.
Badische Assessoren können Richter und Staatsanwälte werden
Für Assessorinnen und Assessoren, die im badischen Notariat beginnen, bedeutet dies von 2018 an eine Verwendung als Richterin oder Richter, Staatsanwältin oder Staatsanwalt. Zusätzlich bietet die Bundesnotarordnung den ehemaligen Notarinnen und Notaren die Möglichkeit, sich ab 1. Januar 2018 aus dem Landesdienst heraus bevorzugt auf frei werdende Notarstellen zu bewerben.
Man wolle den Notaren weiter eine berufliche Perspektive bieten, erklärte der Minister. 246 Stellen seien ausgeschrieben worden, Stickelberger rechnet mit einer Auswahl-Entscheidung bis Ostern. Der SPD-Politiker will die Reform sozialverträglich umsetzen. Ziel sei es, das „funktionstüchtige Notariat“ in Baden-Württemberg zu erhalten. Dies ist auch Jürgen Filius (Grüne) ein Anliegen, weshalb er das Notar-Versorgungswerk begrüßte. Er bezeichnete die Reform als „schweren Weg“ für die Notare, weshalb die Änderungen nun notwendig seien, obwohl die Weiterführung der Sonderlaufbahn über 2017 hinaus zunächst nicht vorgesehen war. Diese ermöglicht den bei einem staatlichen Notariat tätigen Bezirksnotare, wie Sascha Binder (SPD) erklärte, in Ämtern der Besoldungsgruppen A 13 und A 14 auch nach Inkrafttreten der Reform Beförderungsmöglichkeiten.
Goll fordert dazu auf, Benachteiligten entgegenzukommen
Die CDU sei zwar mit der Umsetzung der Notariatsreform nicht zufrieden, werde aber dem Gesetz zustimmen, sagte Bernd Hitzler (CDU). Gegen die Fortführung der Sonderlaufbahn äußerte er keine Bedenken. Für Ulrich Goll (FDP) hat die Reform „viele Gewinner, aber auch Betroffene, die Nachteile haben“. Deshalb müsse man den Betroffenen entgegen kommen, argumentierte der frühere Justizminister der CDU/FDP-Vorgängerregierung.
Quelle/Autor: Wolf Günthner