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Strobl will Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten individualisieren
STUTTGART. Die Kennzeichnungspflicht von der Landespolizei soll verfeinert werden. Die FDP und die AfD sind strikt dagegen, die SPD ist mit den Regierungsfraktionen von Grünen und CDU dafür. Es geht laut Innenminister Thomas Strobl (CDU) dabei um die Verfeinerung der bereits bestehenden Erkennung für Angehörige der stehenden geschlossenen Einheiten der Landespolizei, die in Großlagen wie Versammlungen oder Fußballspielen mit hohem Risikopotenzial, aber auch überregional bundesweit eingesetzt werden.
Das heißt, dass nicht eine Kennzeichnung, eine Nummer neu eingeführt wird, wie Strobl erläuterte. Was es bereits seit vielen Jahren gibt, werde nun lediglich individualisiert, fügte er hinzu. Dies betrifft nach seinen Angaben 1640 Einsatzkräfte, nicht die gesamte Landespolizei. Und diese werden auch nicht durch Namensschilder erkennbar gemacht, sondern anonym.
Grüne sehen Chance auf bessere Aufklärung
Oliver Hildenbrand (Grüne) betonte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, dass auf Basis der individuellen Kennzeichnung Vorwürfe von Fehlverhalten gezielt aufgeklärt werden können. Gleichzeitig würden rechtmäßig handelnde Polizistinnen und Polizisten vor falschen Anschuldigungen geschützt. Dies müsse im Interesse aller Beteiligten liegen, bemerkte er.
Christian Gehring (CDU) ist zufrieden, dass die individuelle Kennzeichnung mit einer Zahlen- und Buchstabenkombination an der Uniform klug und differenziert umgesetzt wird. Dies schaffe Vertrauen, ohne dabei die Persönlichkeitsrechte der Polizistinnen und Polizisten zu verletzen.
„Völlig überflüssig“
Sascha Binder (SPD) kündigte die Zustimmung der SPD an. Er versicherte, dass nicht einmal die Jusos in den Debatten der vergangenen zwölf Jahre den Namen des Polizeibeamten oder der Polizeibeamtin auf der Uniform haben wollten.
Für Julia Goll (FDP) ist die Kennzeichnungspflicht „völlig überflüssig“. Es gebe eine Kennzeichnung bereits auf Gruppengröße, sagte sie. In Baden-Württemberg sei kein Fall belegt, in dem eine Identifizierung einer Polizeibeamtin oder eines Polizeibeamten nicht möglich gewesen wäre, führte sie aus. „Weg mit diesem Gesetz, das unnötige Kosten verursacht“, forderte Goll.
Auch für Hans-Jürgen Goßner (AfD) ist die Kennzeichnungspflicht sachlich nicht zu rechtfertigen. Von über 58.000 Einsätzen der Bereitschaftspolizei zwischen Anfang 2018 und Mitte 2020 sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein beschuldigter Polizist nicht ermittelt werden konnte. Dabei stützt sich Goßner auf Angaben des Innenministeriums.
Quelle/Autor: Rainer Lang