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Streit im Landtag über das Antidiskriminierungsgesetz
Stuttgart. Das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz des Landes kommt nun doch, jedenfalls wenn es nach dem zuständigen Sozialminister Manne Lucha (Grüne) geht. Der CDU-Landtagsabgeordnete Stefan Teufel stellte das Vorhaben in der Landtagsdebatte zwar zur Disposition und verlangte, „ergebnisoffen über Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit zu diskutieren“. Lucha jedoch erteilte dieser Idee eine klare Absage. Er sei sich sicher, es werde am Ende der jetzt laufenden Gespräche „ein Gesetz stehen, das wirksam und bürokratiearm ist“.
Nach gut einer Stunde brachte SPD-Landes- und Fraktionschef Andreas Stoch die zum Teil hitzige Diskussion auf den Punkt: „Wer regiert hier eigentlich, was will die Landesregierung, und wer hat hier eigentlich die Hosen an?“ Antworten auf diese Fragen bekamen die Abgeordneten im Hohen Haus allerdings nicht.
Die FDP beantragt, Kretschmann aus Brüssel herzuzitieren
Ein Antrag der FDP-Fraktion, den in Brüssel weilenden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) herbeizuzitieren, scheiterte an der Mehrheit von Grünen und CDU. Auch die Beamten vorbehaltenen Sitzreihen im Plenarsaal blieben leer, ebenso war das rund um das Antidiskriminierungsgesetz scharf kritisierte Staatsministerium in dieser Landtagssitzung nicht vertreten.
Auslöser für die Debatte mit dem Titel „Antidiskriminierungsgesetz – Was wollen die Grünen nun?“ war jener Brief, den der Chef der Staatskanzlei Florian Stegmann ohne konkretes Wissen des Ministerpräsidenten an den Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz geschrieben hatte mit der Botschaft, er, Stegmann, werde den vorliegenden Entwurf „nicht ins weitere Regierungshandeln einbringen“.
Kretschmann, der die schon im vergangenen Dezember im Kabinett von beiden Koalitionspartnern beschlossenen Pläne, ebenfalls nicht weiter verfolgen wollte, musste sich daraufhin nach außen hinter das Gesetz stellen.
„Es muss geklärt werden, was eigentlich gilt“, so FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke: „Steht der MP? Oder hat er nie gestanden? Oder ist er umgefallen? Oder ist er doch nicht umgefallen? Oder ist er umgefallen, aber hat sich wieder hochgerappelt? Oder bleibt er dauerhaft liegen? Was gilt nun?“
Oliver Hildenbrand bekennt sich zu dem Gesetz und will Versprechen einlösen
Grünen-Fraktionsvize Oliver Hildenbrand konterte mit einem Bekenntnis zum Gesetz und kündigte an, das Versprechen einzulösen, das bereits 2021 in das grün-schwarze Sondierungspapier als Voraussetzung für Koalitionsverhandlungen mit der CDU, Eingang gefunden habe. „Gerade in einer Zeit, in der wir in ganz Europa einen Rechtsruck erleben, werden wir ein Gleichbehandlungsgesetz verabschieden, das bestmöglich vor Antidiskriminierung schützt“, so Hildenbrand. Teufel, der sozialpolitische Experte der CDU-Fraktion, plädierte dagegen dafür, „die politische Kraft aufzubieten, unsere Agenda auch zu hinterfragen und gegebenenfalls neu zu priorisieren“. Das sei Ausdruck von „Vernunft und Pragmatismus“.
Für die AfD-Fraktion nannte Rüdiger Klos den Gesetzentwurf „ein Bürokratiemonster“ und „einen gedruckten Generalverdacht gegen unsere Beamten und Behörden, aber ganz besonders gegen unsere Polizei“.
Minister Lucha wiederum erinnerte an die Abstimmungen, die in der Landesregierung bereits geleistet worden seien. Innen-, Justiz- und Sozialministerium hätten gemeinsam den ersten Gesetzentwurf erarbeitet. Die neuen Regeln könnten und würden „einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie zielgerichtet bestehende Gesetzeslücken adressieren“. Hildenbrand verwies darauf, dass Baden-Württemberg nach Berlin das erste Bundesland und damit das erste Flächenland sein werde, dass eigenständig gegen Diskriminierung vorgehe.
Kretschmann soll Brief seines Amtschefs in der Endfassung nicht gekannt haben | Staatsanzeiger BW