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Debatten im Landtag vom 24. und 25. Mai 2023

Stiftungsrecht wird an das Bundesrecht angepasst

„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll und muss unser Stiftungsgesetz geändert und an das Bundesrecht angepasst werden“, betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

STUTTGART. Der Entwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Stiftungsrechts in Baden-Württemberg ist in der ersten Lesung von allen Fraktionen begrüßt worden. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll und muss unser Stiftungsgesetz geändert und an das Bundesrecht angepasst werden“, betonte Innenminister Thomas Strobl (CDU).

Nach Strobls Angaben verfolgt der Entwurf drei zentrale Ziele: Dazu gehört erstens die Reduzierung vermeidbaren Verwaltungsaufwands und damit Bürokratieabbau sowie Verwaltungsvereinfachung; zweitens die Stärkung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und drittens die Harmonisierung von Landesrecht mit Bundesrecht zur Vermeidung von Rechtsanwendungsproblemen.

Anpassung ans Bundesrecht

Ayla Cataltepe (Grüne) bekräftigte, dass es sich bei der Änderung im Wesentlichen um die Anpassung landesrechtlicher Regelungen aus dem Bereich des geänderten Bundesrechts handele. Denn das bisher auf Bundesrecht und Landesrecht beruhende Stiftungszivilrecht sei vereinheitlicht worden und ist nun im Bund geregelt. Baden-Württemberg habe daher keinen Spielraum für stiftungszivilrechtliche Regelungen im Landesrecht, so Cataltepe.

Matthias Miller (CDU) erläuterte, dass Baden-Württemberg mit über 3600 rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts bundesweit pro Kopf überproportional vertreten sei. „Wenn wir nichts tun, würden weite Teile des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg zum 1. Juli verfassungswidrig“, warnte er. Auch Boris Weirauch (SPD) betonte, dass mit dem Gesetz auch in Baden-Württemberg die Reform des Stiftungsrechts in Deutschland vollzogen werde. Die Reform war seiner Ansicht nach überfällig, weil die 16 teilweise sehr unterschiedlichen Landesregelungen zum Stiftungswesen nun hoffentlich bald Geschichte seien. An ihre Stelle tritt ein bundeseinheitlich geregeltes Stiftungsrecht.

Für Nico Weinmann (FDP) macht die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen in Baden-Württemberg die Relevanz des Gesetzentwurfs deutlich. Es müsse im Interesse der Politik sein, stiftungsrechtliche Regelungen im Land rechtssicher, praktikabel und vor allem auch unbürokratisch zu gestalten. Daniel Lindenschmid (AfD) schloss sich den Ausführungen seiner Vorrednerinnen und Vorredner an.

Quelle/Autor: Rainer Lang

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24. und 25. Mai 2023