Steuer-CD: Regierung sieht sich durch Urteil bestätigt
Stuttgart. Staatssekretär Ingo Rust (SPD) sieht im jüngsten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, das die Verwertbarkeit von Steuersünder-Daten auf angekauften Datenträgern als rechtens bewertet hat, eine Bestätigung der Linie der Landesregierung. „Wir halten den Ankauf dieser Datenträger nach wie vor für ein geeignetes Mittel zum Erreichen von mehr Steuergerechtigkeit, solange es kein anderes Mittel wie etwa den automatisierten Datenabgleich mit der Schweiz gibt“, sagte der Finanzstaatssekretär bei der Regierungsbefragung am Mittwoch im Landtag.
„Wir werden uns auch weiter entweder an dem Kaufpreis beteiligen oder die Datenträger selbst erwerben.“ Auf Anfrage führte Rust aus, dass sich das Land seit 2008 gemeinsam mit dem Bund und anderen Bundesländern am Erwerb von neun Datenträgern beteiligt und dafür insgesamt 1,3 Millionen Euro ausgegeben habe. Im Gegenzug seien seit Februar 2010 bei den Steuerbehörden des Landes insgesamt 18855 Selbstanzeigen eingegangen, bei denen Kapitalerträge von 1,6 Milliarden Euro deklariert wurden. „Dies brachte dem Land Steuermehreinnahmen von 461 Millionen Euro ein“, sagte Rust.
Selbstanzeigen steigen nach Ankauf von CDs
Ein sicherer Zusammenhang zwischen dem Ankauf von Datenträgern und der Zahl der Selbstanzeigen sei zwar nicht nachweisbar – es lasse sich allerdings ein Zusammenhang herstellen zwischen der Berichterstattung über den Ankauf und der anschließend bei den Steuerbehörden eingehenden Selbstanzeigen. „Die steigen danach regelmäßig an“, so Rust. „Wenn man die Entwicklung seit dem Scheitern des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens betrachtet, muss man sagen, dass wir sehr gut damit gefahren sind“, bilanzierte der Finanzstaatssekretär. Mit einem Steuerabkommen wäre dies, so Rust, alles nicht publik geworden. „Wir hätten diese Steuermehreinnahmen nicht gehabt, wenn wir dem schnellen Geld zugestimmt hätten.“
Zur Diskussion um die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeigen äußerte sich Rust zurückhaltend. „Eine Abschaffung wäre mit erheblichen Unwägbarkeiten verbunden. Wir wären dafür, die Selbstanzeige grundsätzlich beizubehalten. Aber es gibt Überlegungen, ob wir einzelne Elemente noch verschärfen und mehr Beitrag der Steuersünder einfordern könnten“, so Rust.
Was die Bearbeitung der Steuerfälle angeht, habe das Land die richtigen Schritte im Personalbereich eingeleitet. „Der Stellenabbau bei der Steuerverwaltung wurde gestoppt, 500 Stellen neu geschaffen“, sagte Rust. Mittelfristig zeigte sich der SPD-Politiker zuversichtlich, dass es zu einem automatisiertem Datenaustausch mit der Schweiz kommen könne. „Das würde den Steuerbehörden die Arbeit erleichtern und Steuerbetrug zwar nicht unmöglich, aber schwierig machen.“ Rust glaubt, dass es gegenüber der Schweiz eine gute Verhandlungsbasis gebe. „Die meisten EU-Länder sind sich darüber einig, dass es nicht so weitergehen kann. Es ist in der Schweiz auch angekommen, dass wir eine hohe Sensibilität haben, was nicht versteuertes Geld in der Schweiz angeht.“ Rust nannte es spekulativ, zu sagen, wie viel Baden-Württemberg mit Steuerabkommen eingenommen hätte.
„Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein“
Ein solches Abkommen mit Straffreiheit für diejenigen, die „über Jahre die Steuergemeinschaft betrogen und hinterzogen haben“, wäre allerdings ein verheerendes Signal an steuerzahlende Bürger gewesen. „Wir hätten vor der Moral und Akzeptanz unseres Steuersystems nicht vertreten können, ein Abkommen zu verabschieden, bei dem die Steuermoral auf der Strecke bleibt“, so Rust. „Der Ehrliche darf nicht der Dumme sein. Ich bin froh und stolz darauf, dass wir das Abkommen gestoppt haben.“
Quelle/Autor: Ulrike Bäuerlein