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Debatten im Landtag

Staatssekretär: Tariftreuegesetz steht nicht zur Disposition

Mit Blick auf die Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) stellte Wirtschaftsstaatssekretär Rapp in Aussicht, man wolle „sehr genau gucken, welche Gesetze nur noch Symbolkraft haben und Aufwand in die Betriebe tragen und welche Betriebe sinnvoll sind“. Ausdrücklich jedoch steht das im Koalitionsvertrag verankerte LTMG nicht zur Disposition 

Archivbild, 17.05.2022: Patrick Rapp (CDU), Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus

dpa/ Bernd Weißbrod)

Stuttgart. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Unternehmen im Vergleich zu Mitanbietern, die Dumpinglöhne zahlen. Es geht aber auch darum, wie Wirtschaftsstaatssekretär Patrick Rapp (CDU) in der Regierungsbefragung erläuterte, Bürokratie abzubauen.

Mit Blick auf die Novellierung des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) stellte Rapp in Aussicht, man wolle „sehr genau gucken, welche Gesetze nur noch Symbolkraft haben und Aufwand in die Betriebe tragen und welche Betriebe sinnvoll sind“. Ausdrücklich jedoch steht das im Koalitionsvertrag verankerte LTMG nicht zur Disposition, sondern die geplante Novellierung wird nach Rapps Worten in Abgleich mit geplanten Bundesregelungen stattfinden. „Wir müssen Doppelstrukturen vermeiden“, so der Staatssekretär. (bjhw)

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