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Debatten im Landtag vom 8. und 9. März 2023

SPD will neue Frauenhausfinanzierung, Regierungsfraktionen stimmen dagegen

Der Gesetzentwurf der SPD, Frauenhäuser dauerhaft vom Land finanzieren zu lassen, ist an den Regierungsfraktionen gescheitert.
Eine Frau sitzt in ihrem Zimmer in einem Frauenschutzhaus

Im Landtag debattierten die Fraktionen über die Finanzierung von Frauenhäusern.

dpa/Esra Ayari)

STUTTGART. Nach Ansicht der SPD-Fraktion sollte das Land Frauen- und Kinderschutzhäuser dauerhaft finanzieren – und zwar verpflichtend. Auch die FDP unterstützt diese Idee. Doch die Regierungsfraktionen lehnten einen entsprechenden Gesetzentwurf ab.

Isabell Huber (CDU) verlangte von SPD und FDP, sich auf Bundesebene für eine Beschleunigung der von der Ampel auf den Weg gebrachten Neuregelungen einzusetzen, die ab 2025 greifen sollen. Niko Reith von der FDP kritisiert die CDU und Grünen jedoch: „Der Gesetzentwurf der Opposition kann noch so gut und sinnvoll sein, er wird von Ihnen reflexartig abgelehnt.“ Das belege das „mangelnde soziale Gewissen“ und dass sich die Regierung aus der Verantwortung stehle.

Viele Landkreise ohne Frauenhäuser

Dass die Finanzierung der Frauenhäuser dringend reformbedürftig ist, zeigte nicht nur die Sachverständigen-Anhörung zum Vorstoß der SPD in der vergangenen Woche. Auch Ute Leidig (Grüne), Staatssekretärin im Sozialministerium, sieht Konstruktionsfehler, weil die Finanzierung am Sozialgesetzbuch für Arbeitssuchende hänge. Und sie räumt „weiße Flecken“ ein, weil es Landkreise ohne eine einzige Schutzeinrichtung gebe. Der Gesetzentwurf werde aber niemand dazu bringen, ein Frauenhaus zu bauen.

Dorothea Kliche-Behnke (SPD) erinnerte hingegen daran, dass sogar wissenschaftlich bewiesen sei, dass Investitionen sich rechnen und viele Kosten gespart werden und der Frauenhausaufenthalt in zwei Drittel der Fälle zu einer Unterbrechung der Gewaltspirale führe. Dazu sei dringend notwendig, die Zeit zu überbrücken, „bis die Bundesregelungen greifen“. Auch nicht aufnehmen mochten Grüne und CDU Reiths Idee, die Vorschläge der SPD wenigstens als Grundlage für weitere Gespräche zu nutzen. Denn am Ende, wenn der Bund sein Gesetz verabschiedet habe und der Rechtsanspruch komme, werde das Land die Verbesserungen ohnehin mitfinanzieren müssen.

Grüne: Entwurf sei unausgereift

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion Stefanie Seemann kündigte immerhin konkrete Verbesserungen durch die in Aussicht gestellte neue Verwaltungsvorschrift für 44 Häuser im Land an, darunter, dass das Sozialministerium „voraussichtlich die prozentuale Förderung für Investitionskosten erhöhen“. Und zum anderen sei daran gedacht, „die Mittel für die kurzzeitige Unterbringung von nichttagessatz-berechtigten Frauen und ihren Kindern von bisher 72 Stunden zu erhöhen, um den Trägern mehr Zeit zur Abklärung der Kostenübernahme oder für die Weitervermittlung zu geben“. Der Gesetzentwurf der SPD lehnten die Grünen auch deshalb ab, weil „er, das haben wir auch in der Anhörung so vernommen, unausgereift ist und kritische Details offen lässt“. 

Grundsätzlich sprach sich auch Bernhard Eisenhut (AfD) für eine auskömmliche Finanzierung aus. Allerdings gehe es um ein zum großen Teil „importiertes Problem, verursacht durch andauernde unkontrollierte Zuwanderung. Deutschland sei jetzt „bunt“, und „dazu gehören auch grün und blau geschlagene Frauen“. Im „grünen Maulkorb-Deutschland“ dürfe man nicht sagen, „dass gewalttätige Männer abgeschoben werden müssten, sonst ist man gleich ein Nazi“. Die AfD wolle wieder Recht und Ordnung, und dafür notwendig sei „abschieben, abschieben, abschieben“.

Quelle/Autor: Brigitte Johanna Henkel-Waidhofer

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8. und 9. März 2023