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SPD: „Grundsteuermodell in Baden-Württemberg ist nicht verfassungskonform“
STUTTGART. Das Landesgrundsteuergesetz muss angepasst werden – bei der zweiten Lesung im Landtag haben Landesregierung und Regierungsfraktionen einen kräftigen Gegenwind von der Opposition gespürt. Es ging den Oppositionsfraktionen jedoch nicht um die vorgeschlagenen Änderungen im Einzelnen, sondern um die grundsätzliche Ablehnung des Grundsteuermodells. Am Ende wurde sogar in namentlicher Abstimmung auf Antrag der AfD um den Gesetzentwurf gerungen, der schließlich mehrheitlich angenommen wurde.
Die Staatssekretärin im Finanzministerium, Gisela Splett (Grüne), bemerkte, dass sie zu den vorgeschlagenen Korrekturen und Klarstellungen keine Kritik gehört habe. Sie wies gegenüber den Kritikern darauf hin, dass die Orientierung am Bodenrichtwert in Baden-Württemberg zu einem Grundsteuergesetz geführt habe, das sich durch Transparenz und Einfachheit auszeichne. Die Änderungen würden zu größerer Klarheit führen.
Grüne halten Grundsteuermodell für sinnvoll
Auch Markus Rösler (Grüne) bekräftigte, dass das Grundsteuermodell sinnvoll sei, weil es auf den Flächenverbrauch ziele. „Wer mehr Fläche verbraucht, muss mehr Steuern bezahlen“, betonte er. Dass es Veränderungen nach oben und unten geben werde, räumte der Grünen-Abgeordnete ein. Er ist jedoch davon überzeugt, dass das Ganze durch Umschichtungen aufkommensneutral gestaltet werde. Dies bezeichnete er als wichtig, weil die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen darstelle.
Dies bestätigte CDU-Kollege Tobias Wald. Die Grundsteuer in Höhe von 1,8 Milliarden Euro komme ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Da das Gesetz für viele Bürgerinnen und Bürger immer noch ein Buch mit sieben Siegeln sei und deshalb auf wenig Akzeptanz stoße, forderte er eine Kommunikationsstrategie. Sachverhalte zu erläutern gehört für Wald zu einer bürgernahen Politik.
SPD: Modell ist nicht verfassungskonform
Dagegen ist Nicolas Fink (SPD) davon überzeugt, dass das Grundsteuermodell in Baden-Württemberg nicht verfassungskonform sein kann, weil es hier keine Rolle spiele, welches Gebäude auf dem Grundstück stehe. Deshalb ist er sicher, „dass die Grundteuer in Baden-Württemberg vor Gericht keinen Bestand haben wird“. Deshalb stimme die SPD auch dem Änderungsgesetz nicht zu.
Stephen Brauer (FDP) kündigte an, dass sich die Liberalen enthalten. Zwar seien die Änderungen durchaus sinnvoll, aber die Besteuerung von Grund und Boden lehnt die FDP als Besteuerung des Vermögens ab.
Rainer Podeswa von der AfD sprach von einem unfassbar schlechten Gesetz. Er kritisierte, dass 500 zusätzliche Beamte eingestellt werden müssen, was 50 Millionen Kosten jährlich zusätzlich verursacht. Und er meinte, dass es unsozialer nicht gehe, wenn künftig die teure Penthousewohnung geringer und weniger exklusive Wohnungen doppelt so hoch besteuert würden.
Quelle/Autor: Rainer Lang