Themen des Artikels
Um Themen abonnieren und Artikel speichern zu können, benötigen Sie ein Staatsanzeiger-Abonnement.Meine Account-Präferenzen
Sozialgerichte bekommen neue Zuständigkeiten
Stuttgart. Seltene Einmütigkeit herrschte am Mittwoch im Landtag bei der zweiten Beratung des „Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Dieses wurde einstimmig verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen Zuständigkeiten innerhalb der baden-württembergischen Sozialgerichtsbarkeit mit Blick auf eine effektive Verfahrenserledigung geändert werden. Einige Zuständigkeiten werden beim Sozialgericht Stuttgart gebündelt.
Zugleich wird die Spezialisierung des Sozialgerichts Freiburg auf den Bergbau aufgehoben. Diese Konzentration habe historische Gründe gehabt, weil es früher vor allem in Südbaden Bergbau gegeben habe, erklärte Justizministerin Marion Gentges (CDU). Dies sei nicht mehr der Fall.
Sie wies außerdem darauf hin, dass einzelne Gebührentatbestände im Landesjustizkostengesetz neu geschaffen oder neu gefasst und vorhandene Gebührensätze teilweise an die allgemeine Preisentwicklung angepasst würden. Darüber hinaus wird das Rechtsanwaltsversorgungsgesetz hinsichtlich der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte in Baden-Württemberg geändert. Schließlich werden verschiedene Landesgesetze und -verordnungen an geändertes Bundes- und Landesrecht angepasst.