Schulwechsel auch bei Gemeinschaftsschule möglich
Stuttgart. Im Kultusministerium wird derzeit die multilaterale Versetzungsordnung (MVO) überarbeitet. „Wir sind dabei eine Lücke zu schließen“, begründete Kultusminister Andreas Stoch (SPD) die Novellierung, die zum Ziel hat, auch Wechsel von Schülern von und zu den Gemeinschaftsschulen zu regeln.
Diese Wechsel – zwischen anderen Schularten wie Gymnasium und Realschulen oder Realschulen und Hauptschulen seit langem möglich -, seien nicht ausgeschlossen, sagte Stoch. In der MVO werden Stufen und Zeitpunkte solcher Wechsel festgelegt. Für die Übergänge sind Noten oder Aufnahmeprüfungen notwendig. Der Minister erklärte auf Anfrage von Georg Wacker (CDU), wenn die Anforderungen erfüllt sind, habe der Schüler einen Anspruch auf Versetzung. Allerdings setzt diese stets das Einvernehmen der Schule voraus (z.B. wegen der Kapazität).